Aus zwei aneinandergrenzenden Grundstücken, die entgegengesetzt an zwei unterschiedlichen Straßen grenzten wurde ein abgeteiler Teil eines Grundstückes verkauft der an der Straße liegt. Der andere Teil gehört uns. Es gibt von diesem Teilgrundstück keinen Zugang mehr zu einer der beiden Straßen. Im Zuge des Ausbaus der an das ungeteilte Grundstück angrenzenden Straße wurde für beide jetzt uns gehörenden Grundstücke Beitrag erhoben, obwohl der Teil des geteilten Grundstückes ja eigentlich zur anderen Straße gehört. Wie ist die rechtliche Lage? Vielleicht etwas kompliziert, kann es nicht besser formulieren. Gezeichnet wäre es besser.
Ziemlich verzwickte Sache.
Was heißt eigentlich „Beitrag erhoben“?
Aus meiner Sicht der Dinge könnte für das Straßengrundstück ein Nießbrauchrecht in Abt. II des Grundbuches eingetragen werden. Damit würde der Eigentümer des Teilgrundstückes auch wieder den Straßenzugang benutzen können. (als Nießbrauchrecht würde dann im Grundbuch der Zugang von der Straße zu diesem Teilgrundstück geregelt werden)
So etwas ähnliches gibt es auch bei Reihenhäusern, wenn nur die äußeren beiden Reihenendhäuser einen rückwärtigen Zugang besitzen. Dann dürfen per Nießbrauchrecht die Bewohner der Reiheninnenhäuser ihre Mülltonnen über die Zugänge der Reiheendhäuser transportieren. (das spart das Durchrollen der Mülltonnen durch die Wohnzimmer)
GEGENFRAGE.
sind die Grundstücke real geteilt oder ideell ?
Wenn real geteilt wurde dann bezahlen Sie nur Gebühren, für Ihre anliegende Strassenseite. Sind sie ideell geteilt dann müssen alle Parteien an allen Gebühren beider Strassen sich beteiligen. Das ist aber kein rehctlicher Hinweis sondern nur Erfahrungswissen. Sie sollten sonst auf jeden fall noch einen Immobilienanwalt um Rat fragen. gruss J.