Unser Nachbar möchte einen Streifen unseres Grundstückes kaufen. Dieser Streifen hat ungefähr 300 Quadratmeter.
Wir haben garade angefangen den Kredit unseres neu gekauften Hauses abzuzahlen.
Wir hatten schon ein Treffen mit unserem Bankberater und unserem Nachbar zusammen. Unserem Nachbar ist aber der kauf über die Bank zu teuer.
Nun hat unser Nachbar vorgeschlagen über den Notar ein Nutzungsrecht für diesen Grundstücksstreifen eintragen zu lassen und uns inoffiziell schon das Geld für den Streifen angeboten.(So hätten wir gleich Geld um am Haus arbeiten zu tätigen und das Geld würde nicht an die Bank zu Rückzahlung des Kredites fließen.)
Wir sind jetzt am überlegen, ob wir dieses Geld und den Vorschlag überhaupt annehmen sollen.
Wir haben möglicherweise vor in den nächsten Jahren dieses Haus wieder zu verkaufen.
Wir möchten aber, das der Nachbar den Streifen nutzen kann, aber werden dafür kein Geld annehmen.
1.Wie verhält sich beim verkauf das Nutzungsrecht?
2.Verfällt dieses oder bleibt es bestehen?
3.Was würde passieren wenn wir den Vorschlag (und das Geld) vom Nachbar annehmen würden, die Bank davon nichts wüsste und wir das Haus wieder verkaufen wollen?
Manchmal frage ich mich, ob hier lediglich auch Fragen gestellt werden um ein Forum zu füllen, die sich bei etwas Grips gar nicht stellen. Ich gehe doch davon aus, dass Ihr Haus und Grundstück als Sicherheit für einen Kredit hinterlegt sind. Sie können doch an Ihrer Bank vorbei kein notarielles Nutzungsrecht für eine Teilfläche eintragen lassen? Das mindert doch die hinterlegte Sicherheit etc.
Alles was Sie mit Ihrem Nachbarn ohne den Inhaber der Sicherheit vereinbaren können ist ein privates Nutzungsrecht gegen Bargeld. Ende!
Also, grundsätzlich haftet das gesamte Grundstück zur Sicherung der Hypothek, d.h. ihr könnt nicht so ohne weiteres das Grundstück im Wert verändern (verkleinern)… dazu müsste die Bank eine Bewilligung erteilen. Wenn die Sicherung der Hypothek nicht gefährdet ist, wird das kein Problem sein.
Das Nutzungsrecht für den Nachbarn sollte im Grundbuch eingetragen werden, nur so ist es dauerhaft gesichert und kann im Falle eines Verkaufes mit verkauft werden. Über eine Nutzungsentschädigung als z.B. Rentenzahlung wäre mit dem Nachbarn zu verhandeln (Fläche mal Bodenrichtwert und davon z.B. 3% jährlich zu zahlen). Vorteil wäre, das Grundstück bleibt im Eigentum. Alles andere hört sich ein wenig „krumm“ an…
So würde ich es machen oder, mit Einverständnis der Hypothekenbank,die Teilfläche endgültig verkaufen.
Hallo,
wenn Sie über einen Notar verkaufen entsteht für dieses Stück immer eine Baulast die den Weiterverkauf erschwert und das Grundstück insgesammt entwertet.
Diese Last wird ins Grundbuch eingetragen und da wird sicher auch die Bank mit einbezogen.
Einigen Sie sich nicht ohne Notar, das gibt nur Ärger.
Habe mit ähnlichem eigene, schlechte Erfahrung.
MfG
Wenn in den Kreditbestimmungen (Kreditvertrag) nichts darüber enthalten ist, können Sie mit der Nutzung so verfahren wie bei einer Vermietung und ein Entgelt einnehmen. Der Nachbar wird sicher eine Grundbuchein-tragung erwarten. Diese können Sie ihm aucch verschaffen -über einen Notar, der die GBeintragung veranlasst. Der Haken ist nur, dass das neue Recht den Rang nach der Bank erhalten wird. Sollte die Bank versteigern müssen, dann geht das Nachbarrecht verloren.
Würde das Recht nicht ins GB eingetragen, und Sie würden verkaufen, ohne den Käufer entsprechend zu verpflichten, dann hat der Nachbar seine Rechte verloren und könnte Sie haftbar machen.
Mit freundlichen Grüßen aus dem nördlichen Wesertal
H.G.
(bisher in 2.509 Tagen 1.777-mal Fragen beantwortet)
Ihrer Schilderung nach haben Sie keinen vernünftigen Grund für einen Verkauf! Wollen Sie später Ihr Grundstück so wie es jetzt liegt und steht verkaufen, könnte sich die Abgabe wie auch die Grundsdienstbarkeit später als ein echtes Verkaufshemmnis herausstellen. Es geht nur um Ihre, vor allem künftigen Belange und nicht die eines Nachbarn.