Hallo
Kann jemand ein Grundstück verkaufen, ohne das er im Grundbuch steht, da er die Fristen versäumt hat, wenn er beweisen kann damit das Grundstück ihm gehört oder muss er vorher das Grundbuch umschreiben lassen ?
Danke für eure Hilfe !
Hallo
Kann jemand ein Grundstück verkaufen, ohne das er im Grundbuch steht, da er die Fristen versäumt hat, wenn er beweisen kann damit das Grundstück ihm gehört oder muss er vorher das Grundbuch umschreiben lassen ?
Danke für eure Hilfe !
nur zum Interesse
Hallo
steht, da er die Fristen versäumt hat, wenn er beweisen kann
Was für eine Frist?
Christian
Innerhalb von 2 Jahren kannst du kostenlos das Grundbuch umschreiben lassen.
Wenn du diese Frist versäumt hast, mußt du dafür löhnen.
Notar, Stadt halten die Hand auf und das nicht zu knapp.
Da die Person, die im Grundbuch steht, schon lange verstorben ist und ein Erbschein besteht, können die jetztigen Eigentümer nachweisen, das Ihnen das Grundstück gehört.
Moin,
Kann jemand ein Grundstück verkaufen, ohne das er im Grundbuch
steht,
mit einer an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit nicht.
Aber um Klarheit zu kriegen, sollte ein Notar zur Sache gefragt werden, der kann verbindliche Auskünfte geben.
oder muss er vorher das
Grundbuch umschreiben lassen ?
Ich fürchte, dem wird so sein.
Gandalf
Hi,
bist Du Dir da vollkommen sicher? Wir haben eine Immobilie per Überschreibung / Schenkung bekommen und diese wurde sofort umgeschrieben. Zahlen mußten wir trotzdem, auch bei Änderung des Grundbucheintrages.
Gruß
Tina
Also …
… das Eigentum an der Immobilie / Grund und Boden besteht ja, es fehlt nur der Nachweis hierzu.
Also zum örtlichen Notar und mit diesem bei einem Kaffee alles besprechen und dann die notwendigen Dinge veranlassen.
Christian
Hallo,
es geht hier ausschließlich um die Umschreibung auf den/die Erben. Die ist tatsächlich - wenn kurzfristig beantragt - kostenfrei.
Gruß vom Wiz
Hallo,
jetzt, wo so langsam klar ist, worum es in der Frage eigentlich geht, lautet die Antwort: Kein Problem. Es passiert oft, dass die Erben ohne vorab selbst eingetragen zu sein, ein ererbtes Objekt veräußern. Der Notar kümmert sich um die entsprechenden Anträge an das GB-Amt.
Gruß vom Wiz