Ich bin der 2. Eigentumer einer ETW in einer Doppelhaushälfte. Mein Vorgänger hat mit dem Vorgänger der 2. Wohnung im Haus folgenden Grundbucheintrag vorgenommen: „Der jeweilige Eigentümer der Wohnung XX räumt dem jeweiligen Eigentümer der Wohnung XY ein Zugangsrecht zu den Gartenflächewn über die Kfz-Abstellflächen (also meine Abstellfläche) ein.“
Diesen Passus habe ich aber nicht in meinem Kauftrag und erfahre nun nach 10 Jahren erstmals davon.
Wird diese Vereinbarung automatisch auf den nächsten Käufer übertragen und hat weiterhin Gültigkeit??
Vielen Dank für eine Hilfestellung
Wenn dieses Recht im Grundbuch eingetragen ist und nicht auf eine ganz bestimmte Person beschränkt wurde, gilt diese Dienstbarkeit (Wegerecht) auch für alle nachfolgenden Eigentümer. Das ist der Sinn einer Grundbucheintragung - sonst würde eine private Vereinbarung ausreichen.
Hallo,
Du bist das beste Beispiel dafür, dass man Dinge offenbar zwar visuell rein technisch lesen, aber gedanklich nicht verarbeiten kann. Hierfür zwei Belege:
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Du hast beim Kauf der Wohnung den doch sicherlich vorgelegten Grundbuchauszug offenbar nur vor die Augen gehalten.
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Du hast hier die Vorschaltseite nur auf den Bestätigungsbutton hin abgescannt, und die dort gegebenen Hinweise nicht verinnerlicht.
Daher wird diese Frage in Kürze gelöscht werden.
Gruß vom WIz