Hallo!
Wir haben folgendes Problem:
das Grundstück eines Nachbarn grenzt an einen öffentlichen Pfad. Also ein sehr kleiner Weg nur maximal mit dem Fahrad zu befahren.Dieser hat nun sein Grundstück einfach auf diesen Weg um ca.2m verlängert. Da es sich um einen Menschen handelt,welcher nur die Nachbarn ärgert, habe ich in Bremen an fünf Ämter geschrieben. Alle Ämter antworten: o.k. der Weg sollte eigentlich ca.4 Meter breit sein. Und damit ist die Angelegenheit erledigt für die Ämter.
Kann ich noch etwas tun um die Ämter etwas auf Trab zu bringen? Es kann ja nicht sein,daß öffentlicher Grund einfach vereinahmt wird.
Danke für einen Tipp und beste Grüße aus dem sonnigen Bremen
zuerst mal klären, ob es sich tatsächlich um öffentlichen Grund handelt. Ansonsten lasse die Presse für Dich arbeiten. Ein spektakulärer „Unfall“ mit einer 3,50 breiten Sache, die da nicht durchkommt, weil der Nachbar den Weg geklaut hat, pressewirksam in die Zeitung oder Fernsehen gebracht, bringt jeden Politiker auf Trab.
Ansonsten frage mal einen Staatsanwalt, ob diese neue Grenzziehung mit § 274 Abs 1 Ziffer 2 StGB vereinbar ist. Grenzsteinverrücken ist nämlich strafbar und wie ich gerade lese, kein Antragsdelikt. Die Behörde muß also, wenn sie von einem solchen Fall von sich aus tätig werden. Kopier die Briefe und harre der Dinge, die da kommen. Ob sich damit Dein Verhältnis zum Nachbar bessert, ist eine andere Frage.
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