Grundstückkosten

Ich besitze ein Baugrundstück, welches ungefähr einen Wert (Richtwert) von ca. EUR 300 / m2 hat. Da ich es selber nicht benötige, würde ich es gerne einem gutem Freund von mir verkaufen, für den der Preis jedoch zu hoch ist.

Meine Frage: Darf ich das Grundstück auch für ca. EUR 200 / m2 verkaufen, obwohl der Richtwert etwas Höheres aussagt? Eigentlich ist es doch meine Sache, für welchen Preis ich mein Eigentum verkaufe, oder? Oder gibt es bei Grundstücken (Stichwort: Richtwert) Probleme, sind hierzu irgendwelche Gerichtsurteile bekannt?

Danke & Gruss

Ralf

Servus Ralf,

es ist auch erlaubt, Grundstücke zu verschenken.

Probleme gibts allenfalls auf der Ebene Steuerrecht, wenn Betriebsvermögen & stille Reserven oder Einlage in ein Betriebsvermögen im Spiel sind; auch, wenn der Käufer eine Gesellschaft ist, an der der Verkäufer beteiligt ist und umgekehrt.

Dieses ist aber ein sehr weites Feld, da mag ich pur auf Vermutung hin nichts weiter sagen - wird wohl im gegebenen Fall auch keine Rolle spielen.

Schöne Grüße

MM

Man kann es sogar noch niedriger verkaufen.
Man könnte dann aber Ärger mit der Steuer(fahndung) bekommen.
Denn sie könnten annehmen, dass hier nur die Grunderwerbsteuer umgangen (3.5%) werden soll, weil ein nicht berukundeter Teil des Kaufpreises unter der Hand läüft.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]