Liebe/-r Experte/-in,
Eine GbR bestehend aus Herrmann(90%) und Dieter(10%) besitzen ein Gewerbegrundstück. Die Einzelgesellschaft von Herrmann ist einziger Nutzer des Grundstücks.
Bisher wurde es so vereinbart, um hier keine zweite Buchhaltung zu schaffen, einfach Herrmann mit seiner Firma alle Kosten aus dem Unterhalt, der Reparaturen und Umbauten des Grundstücks trägt.
Jetzt interessiert sich nach fast 20 Jahren das Finanzamt für die Grundstücks- GbR.
Wie kann hier ein unkomplizierter Vertrag gestaltet werden, der die bisherigen Zustände berücksichtigt und für das Finanzamt konform ist.
viele Grüße
Klaus