Hallo
Habe eine Frage zu einen Mietshaus mit vier Wohnungen.
Habe mit meinen Stiefvater im Sommer 2009 das Mietshaus für 50000 euro bei einer Zwangsversteigerung zu jeweils Hälfte gekauft.
Danach wurde eine Umschuldung von dem Haus von meinen Stievfater auf das Mietshaus Gemacht von nochmals 50000 euro was so ins Grundbuch eingetragen wurde.
Das Mietshaus ist jetzt mit 100000 euro belastet und das Haus meines Stiefvaters dient mit als sicherheit bei der Bank.
Jetzt ist es so das Mein Stiefvater ende 2009 Verstorben ist und mein Stiefbruder ihn allein Beerbt hat.
Da es jetzt des öfteren zu streitigkeiten gekommen ist wollte ich fragen wie ich die Umschuldung von dem Haus meines Stiefvaters ändern kann.
damit ich nicht 50000 euro für eine Haushälfte zahlen muss sondern nur 25000 euro.
Es tut mir leid,ich kann dir da keine passende Antwort geben.
L.g.das Schattengras
Hallo,
das Mietshaus ist jetzt in Erbengemeinschaft, soweit der vererbte Anteil betroffen ist. Sie gehören wohl nicht zu den Erben (wäre per Testament möglich).
Eine Umschulden, also eine Entlastung der Mietshauses ist ohne Mitwirkung der Erben nicht möglich.
Ich frage mal nicht, warum Sie die Dummheit mitgemacht haben, als das Mietshaus gesondert verschuldet wurde.
Da Sie aber bestimmt nachweisen können, dass die Umschuldung nicht getätigt wurde, um das Mietshaus zu renovieren, sondern nur um Zinsen zu sparen, ist ein Beweis insoweit wohl vorhanden.
Wenn also die Erben der Hälfte des Mietshauses Ärger machen, müssen Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen und dort alle Beweise vorlegen, wie die Nachbelastung des Mietshauses zusammenhängt. Auch die Bank kann bestimmt dazu Erklärungen abgeben.
mfg
PB
leider kann ich nicht helfen
Das ist eigtl.klar,da der Stiefbruder auch für Schulden haftet,also wenn das so eingetragen ist,sind Sie beide die Schuldner.
Hallo danke für die Antworten.
@Sally Ferme
Das ist mir klar die Frage ist nur haftet mein Stiefbruder für 75000 euro und ich für 25000 ?
oder was ich tun muß damit es so ist weil zur zeit haftet er für 50000 euro und ich für 50000 euro.
THX
im Vorraus
Hallo, da kann ich nur raten schnell einen Anwalt zu konsultieren oder einen Experten bei der Bank zu fragen.
Er haftet genauso,wie es der Stiefvater getan hat.Da ich die genauen Vereinbarungen nicht kenne,gehe ich davon aus,dass die Grundschuld auf das Haus des Stiefvaters 75000.-betrug?Sie brachten den Rest auf?Fakt ist jdf.dass er als Rechtsnachfolger genau die gleichen Pflichten hat,wie davor der Vater!
Sorry,
keine Ahnung.
Gruß
Hallo jangoo,
da hast Du leider keine Chance, es sei denn, dass Wohlwollen auf der anderen Seite besteht.
Lieben Gruss von ninja
hallo jangoo
leider kann ich dazu keine antwort liefern, sorry.
lg sicha
da man die rechtlichen Verhältnisse nicht kennt, kann man zum spez. Fall nichts sagen. Was ist mit der Mutter ? Ist diese erbberechtigt od. erbberechtigt gewesen ?
In der Regel sind Stiefkinder nicht erbberechtigt, es sei denn sie sind adoptiert.
Der Stiefbruder ist in die Rechtsposition des Stiefvaters eingerückt.
Eine Umschuldung wird nur mit ihm und der Bank möglich sein.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Buerstedde
Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Buerstedde
Fachanwalt für Erbrecht
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