Grundstücks-GmbH: Formwechsel in GBR? Steuerlich?

Liebe Leute,
ich habe folgendes Problem, welches mich zur Zeit beschäftigt.
Ich habe mit meinem Bruder eine GmbH ( jeder 50%), welche lediglich 2 Gebäude besitzt, welche vermietet werden. Dies ist also eine Grundbesitz GmbH, welche keine Gewerbesteuer zahlen muss ( §9 Nr.1S.2 GewStG-erweiterte Kürzung).
Wir möchten diese Grundstücke jetzt ins Privatvermögen holen ( ist ja langfristig steuerlich günstiger, Verkauf nach 10 Jahren steuerfrei).
Die GmbH hat Gewinnvorträge, eine Kapitalrücklage und keine Verbindlichkeiten.
Ich bin jetzt am überlegen, ob ich diese GmbH liquidieren soll oder ein Formwechsel gem. § 9 UmwStG machen soll …
Hinzu kommt, dass die beiden Grundstücke einen unterschiedlichen Wert haben, Bruder und ich jeweils ein Gebäude allein übernehmen wollen und Wertausgleich durch Trennung von 2 anderen Gebäuden, die uns auch jeweils zur Hälfte gehören und jeweils ins Alleineigentum eines Geschwisterteils gehen soll( Grundstücke waren geerbt, soll Erbauseinandersetzung werden…)
Zur Zeit denke ich, dass folgender Weg am einfachsten ist: Formwechsel in eine GBR, und anschließende hälftige Übertragung der Gebäude
Klar ist, dass zum Übertragunsstichtag die stillen Reserven versteuert werden müssen, zusätzlich Ausschüttungsfiktion, also Versteuerung der Gewinnvorträge mit 25% Abgeltungssteuer. Die erweiterte Kürzung für Grundstücksunternehmen bei der Gewerbesteuer wird ja wohl auch für den Übertragungsgewinn gelten!? Grunderwerbsteuer fällt beim Formwechsel wohl nicht an, aber anschließend beim Übertrag der GmbH Grundstücke.Für die ererbten Grundstücke gilt wohl die Grunderwerbsteuerbefreiung gem. § 3 Nr. 3 GrEstG .
Ich bin mir unsicher, ob es hier noch irgendwelche Fallstricke gibt, und wäre glücklich, wenn mir jemand helfen könnte…
Schon im Voraus möchte ich mich für Eure Antwort bedanken…
Gruß
sunpower

Hallo,
leider bin ich hier übrfragt.

Liebe sunpower,

ich kann Ihnen leider hier nicht raten, weil ich mich auf dem Gebiet
Formwechsel und Grundstücksentnahmen zu wenig auskenne.
Trotzdem viel Erfolg!

Herzliche Grüße
Lambertobruno

Leider keine Ahnung

Sorry, was Grundstücksfragen und deren Umwandlung betrifft habe ich nicht genug Erfahrungen.
Viele Grüße Heidi

Hallo,

also ich bin da total überfragt - sorry… vielleicht weiß wer anders mehr!

In diesem konkreten fall kann ich Dir leider nicht weiterhelfen
Gruß uwe

Hallo,
tut mir leid, da kann ich dir leider nicht helfen.

vg

Leider kann ich Ihnen nicht weiterhelfen. Wenden Sie sich doch in detalierten Fragen an einen Steuerberater oder einen Fachanwalt für Steuerwesen. Viel Glück

Hallo,

mit dem Thema Umwandlung kenne ich mich leider nicht gut genug aus. Da würde ich auch keinen Mandanten dazu beraten, sondern an an meinen Chef (Steuerberater) verweisen.
Ich hoffe, die Anderen kennen sich besser aus.

VG Shelly

Ich würde Euch raten, die Mindestprivateinlage, (12500€) in die Firma einzubringen, und falls der Grundstücksverkauf nach 4 Jahren erfolgt ist, da er steuerfrei ist, diesen einzuvernehmen, und die Firma weiterhin fortzuführen.
Liebe Leute,
ich habe folgendes Problem, welches mich zur Zeit beschäftigt.
Ich habe mit meinem Bruder eine GmbH ( jeder 50%), welche
lediglich 2 Gebäude besitzt, welche vermietet werden. Dies ist
also eine Grundbesitz GmbH, welche keine Gewerbesteuer zahlen
muss ( §9 Nr.1S.2 GewStG-erweiterte Kürzung).
Wir möchten diese Grundstücke jetzt ins Privatvermögen holen (
ist ja langfristig steuerlich günstiger, Verkauf nach 10
Jahren steuerfrei).
Die GmbH hat Gewinnvorträge, eine Kapitalrücklage und keine
Verbindlichkeiten.
Ich bin jetzt am überlegen, ob ich diese GmbH liquidieren soll
oder ein Formwechsel gem. § 9 UmwStG machen soll …
Hinzu kommt, dass die beiden Grundstücke einen
unterschiedlichen Wert haben, Bruder und ich jeweils ein
Gebäude allein übernehmen wollen und Wertausgleich durch
Trennung von 2 anderen Gebäuden, die uns auch jeweils zur
Hälfte gehören und jeweils ins Alleineigentum eines
Geschwisterteils gehen soll( Grundstücke waren geerbt, soll
Erbauseinandersetzung werden…)
Zur Zeit denke ich, dass folgender Weg am einfachsten ist:
Formwechsel in eine GBR, und anschließende hälftige
Übertragung der Gebäude
Klar ist, dass zum Übertragunsstichtag die stillen Reserven
versteuert werden müssen, zusätzlich Ausschüttungsfiktion,
also Versteuerung der Gewinnvorträge mit 25% Abgeltungssteuer.
Die erweiterte Kürzung für Grundstücksunternehmen bei der
Gewerbesteuer wird ja wohl auch für den Übertragungsgewinn
gelten!? Grunderwerbsteuer fällt beim Formwechsel wohl nicht
an, aber anschließend beim Übertrag der GmbH Grundstücke.Für
die ererbten Grundstücke gilt wohl die
Grunderwerbsteuerbefreiung gem. § 3 Nr. 3 GrEstG .
Ich bin mir unsicher, ob es hier noch irgendwelche Fallstricke
gibt, und wäre glücklich, wenn mir jemand helfen könnte…
Schon im Voraus möchte ich mich für Eure Antwort bedanken…
Gruß
sunpower