Hallo Freunde, ich habe mit Freunden folgendes Thema diskutitiert:
„Meine Heimatstadt hat festgestellt, dass die Gehwegparzelle (also der Gehweg) vor einem Haus in Privat-Eigentum steht. Die Stadt möchte die Grundstückssituation bereinigen und von dem Eigentümer das Grundstück (32qm)käuflich erwerben. Der von der Stadt gebotene Kaufpreis liegt 180,-€ unter dem ortsüblichen Grundstückspreis.“
Wie kann man den Wert dieser 32qm ermitteln.
Schon jetzt vielen Dank für Ihre Hilfe.
hawei
„Meine Heimatstadt hat festgestellt, dass die Gehwegparzelle
(also der Gehweg) vor einem Haus in Privat-Eigentum steht. Die
Stadt möchte die Grundstückssituation bereinigen und von dem
Eigentümer das Grundstück (32qm)käuflich erwerben. Der von der
Stadt gebotene Kaufpreis liegt 180,-€ unter dem ortsüblichen
Grundstückspreis.“
Wie kann man den Wert dieser 32qm ermitteln.
Schon jetzt vielen Dank für Ihre Hilfe.
Das ist wirklich eine sehr theoretische Frage. Der praktische Wert liegt bei Null. Man überlege sich, wie wohl in Zukunft eine wirtschaftliche Verwertung von 32 qm Gehweg aussehen könnte…und nehme daraufhin das Angebot der Stadt dankend an.
„Meine Heimatstadt hat festgestellt, dass die Gehwegparzelle
(also der Gehweg) vor einem Haus in Privat-Eigentum steht. Die
Stadt möchte die Grundstückssituation bereinigen und von dem
Eigentümer das Grundstück (32qm)käuflich erwerben. Der von der
Stadt gebotene Kaufpreis liegt 180,-€ unter dem ortsüblichen
Grundstückspreis.“
Wie kann man den Wert dieser 32qm ermitteln.
Der Wert ist genau das, was Käufer zu zahlen bereit sind. Wie viele Käufer stehen denn Schlange? Und bei welchem Käufer macht die Kommune ihr mit Gewissheit vorhandenes Vorkaufsrecht nicht geltend?
Im übrigen wird man nicht den Preis für irgend nutzbare Grundstücke zugrunde legen können, bei denen man sich den Käufer aussuchen kann. Der Grundstücksstreifen ist ausschließlich als Gehweg nutzbar und jede andere Nutzung nicht genehmigungsfähig. Von daher sollte der Eigentümer das Angebot der Kommune diskussionslos annehmen und sich über den Geldeingang freuen.
wie ist es denn zukünftig mit den Unterhaltskosten?
Wenn der Gehweg saniert werden muss, saniert dann die Stadt die 32 qm die ihr nicht gehören kostenlos mit?
oder fordert die Stadt den Grundstücksinhaber auf, den Gehweg auf eigene Kosten zu sanieren?
Ich habe auch etwas gebraucht - aber es bezieht sich auf die Differenz.
Wenn die Differenz insgesamt nur 180 Euro beträgt (3200 zu 3380) Euro, dann nicht lange rumtun. Wenn die Differenz pro Quadratmetzer 180 Euro beträgt (100 statt 280 Euro), dann verhandeln.
Guten Tag,offensichtlich habe ich mich nicht korrekt ausgedrückt.Deshalb jetzt genauer: Die Stadt möchte den in Privatbesitz befindlichen Gehweg käuflich erwerben und bietet einen Preis von 50Euro/pm. Der Quadratmeterpreis für das bebaute und an den Gehweg angrenzende Grundstück liegt jedoch bei 210,-Euro.
Wer sagt mir, welchen Wert der Gehweg tatsächlich hat? Was kann man von der Stadt hierfür verlangen?
Grüße hawei
Wer sagt mir, welchen Wert der Gehweg tatsächlich hat?
Der Wert des Gehsteigs ist das, was jemand bereit ist, dafür zu zahlen. Da ich bezweifle, daß irgendein anderer Mensch auf dieser Welt Interesse hat, ein Stück Gehsteig zu kaufen, tendiert der Wert gegen null.
Was
kann man von der Stadt hierfür verlangen?
Man kann versuchen, ob vielleicht noch mehr drin ist, aber letztendlich ist das Goodwill der Stadt.
ich wollte dir damit eigentlich klar machen, daß du nicht unendlich viel verlangen kannst, die Stadt muss dir das Grundstück nicht abkaufen.
Und da 32 qm kein Bauland sind, kann auch kein qm-Preis verlangt werden, wie er bei Bauland verlangt werden kann. Ich befürchte, daß du bei einer Forderung von 210 € ein herzhaftes Lachen des Beamten erntest und dann von der Stadt erst wieder was hörst wenn es um die Sanierung des Gehweges geht…