ich verstehe jetzt nicht ganz das Problem. Die Grenze regelt doch eindeutig die Eigentumsverhältnisse.
Hallo,
ohne eine konkrete Ortskenntnis ist es wohl schwierig die Sachlage richtig beurteilen zu können. Es gilt der Grundsatz, dass jeder Grundstückseigentümer zu seinen Lasten dafür sorgen muss, dass von seinem Grundstück keine Gefährdungen oder Belastungen für Andere ausgehen. Wenn der Hang abrutscht, müßte der Hangeigentümer die Sicherung betreiben (so die Grundstückgrenzen eindeutig sind).
Der vorhersehbare Streit ist wohl auch nicht mit dem Baurecht lösbar.
Da sollte wohl doch besser ein Rechtsanwalt mit dem Schwerpounkt „Nachbarschaftsrecht“ eingebunden werden.
Ich würde aber immer eine einvernehmliche Lösung mit dem Nachbarn und ggf. eine Kostenteilung anstreben.
mfg db
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Hallo Diana64, du stellst da eine schwierige Frage, gerade auch, weil ich mir den egtl. Sachverhalt nicht so wirklich vorstellen kann. Ich weiss aus meiner Erfahrung heraus, dass immer der Eigentümer des jeweiligen Grundstücks die Kosten einer Problembeseitigung zahlen muss. Allerdings könnte dein Problem als die Errichtung einer Einfriedung (so heißt das im Amtsdeutsch) gewertet werden und dabei werden, je nach Bundesland, die Kosten hälftig geteilt. Also gilt es zu klären, wie ist das bei dir geregelt (Nachbarschaftsrecht). Ich empfehle die Zuhilfename eines Anwalts, nur der kann dir wirklich weiterhelfen, und im Normalfall ist eine Erstberatung kostenfrei, frag einfach mal einen Fachanwalt, viele Grüße, Peter