Grundstücksabsicherung/ Hangabsicherung.Aber wer?

Hallo zusammen,
ich habe mal eine Frage, bei uns ist gerade ein größerer Streit mit unsern Nachbarn entfacht.
Wir liegen bis zu ca. 1.00m tiefer als das Nachbargrundstück. Die Bauverhältnisse sind hier einfach so und wir selber mussten an einer Stelle unseres Hauses( zur Straße hin) ca.1.20 auffüllen.
Jetzt mein Problem, bis jetzt verlief der Hang unseres Nachbarn fast komplett auf unserm Grundstück und rutschte immer mehr zu uns.
Eigentlich wollten wir uns die Kosten für eine Mauer (auf gut will unserer seits) teilen, jedoch war uns der Invest von 1500€ zu viel Geld und wir beschlossen den Hang zu anzulegen das wir beide 1/2 haben.
Unser Nachbar sieht es jetzt aber gar nicht ein, warum wir ihm Grundstück weg nehmen, da wir ja selber schuld sind so tief gebaut zu haben.
Aber das geht doch gar nicht wir müssen uns ja auch an Bauvorschriften halten.
Als wir jetzt gesagt haben, dass wir es aufgrund der Streitigkeiten nicht mehr einsehen irgendetwas zu machen und er bitte eine Mauer auf seinen Grundstück errichten soll, wurde er beleidigend.
Hier ist das Baugebiet etwas „terassenförmig“ angeordnet, aber halt nicht zu seinem anderen Nachbarn, da ist es relativ eben.

Kann mir bitte jemand weiterhelfen

Also das hat nichts mehr mit Baurecht zu tun, sondern mit Nachbarschaftsrecht. Das eine ist öffentliches, das andere privates Recht. Baut einfache auf Eurem Grundstück eine Mauer, welche so hoch ist, wie Ihr es benötigt und lasst den Nachbarn machen, was er will.

Grüße Mathias

Hi Diana,

leider kann ich Dir nicht weiterhelfen, da ich mi solchen Problemen noch nicht befasst war. Vielleicht kannst Du Dich an das Bauamt in Deiner Kommune oder einer Verbraucherschutzzentrale in Verbindung setzen, die werden Dir sicher einen guten Rat geben. Verbraucherschutzzentralen findest Du auch im Internet. Gute Ausführugen fand ich bisher immer bei der VSZ Hamburg.

Ich staune immer wieder, welche Probleme man mit den „lieben“ Nachbarn haben kann.

Hallo,
hier kann ich leider nicht weiterhelfen, da ich kein Experte für Grundstücksangelegenheiten bin. Im Zweifelsfall einen Rechtsanwalt, der für das Baurecht zuständig ist, einschalten.
Sorry! Ich hoffe, ich habe ein bischen weitergeholfen !!
Gruß
Wolfgang

Hallo Ihr,

interessantes Thema. Leider bin ich bezüglich der Gesetzeslage auch kein Spezialist. Aus dem Bauch würde ich sagen, dass hier wohl nur eine gütliche Einigung in Frage kommt. Die geteilte Mauer (Kosten) wäre wohl die beste Lösung gewesen. Ob es viel günstiger und ohne ewigen Streit geht - da zweifel ich. Also ich würde versuchen die Geschicht und das Klima ins Lot zu bringen.

Hallo
Wenn in der Baugenehmigung und auch im Bebauungsplan nicht zwingend eine Einfriedung mit einer Mauer vorgesehen ist, brauchen Sie das auch nicht zu machen. Die Koste von ca. 1500€ sind viel zu niedrig gegriffen.
Es mus wegen des Erddruckes eine Winkelstützmauer aus Beton errichtet werden und das ist mit viel Erdarbeit und Betonarbeiten verbunden. Ihr Nachbar darf aber auf seinen Grundstück auch ohne Ihre Zustimmung eine Einfriedung errichten. Schauen Sie auf Ihren Bebauungsplan, da sind in der Regel Vorschriften für eine Einfriedung enthalten. Oft darf auch nur Bewuchs als Einfriedung verwendet werden. Dann hat sich das mit der Wand eh erledigt.

Hallo Diana,
da kann ich dir leider nicht weiterhelfen und hoffe du bekommst noch eine hilfreiche Antwort

LG

Hallo Diana,

falls es einen Bebauungsplan gibt, in dem hoffentlich drinsteht dass das Gelände zu den Grundstücksgrenzen entsprechend der ursprünglichen topographie anzugleichen ist, und der Nachbar später gebaut hat … dann könnte man die Vorschriften so auslegen, dass der Nachbar zulasten seines Grundstücks die Geländeabfangung machen muß.
Wenn es derartige Vorschriften nicht gibt, rate ich beim Baurechtsamt der Stadt nachzufragen, wie vorzugehen wäre. Stichwort „Nachbarrecht“, in dem solche Dinge geregelt sind. Aber es kommt drauf an wer vorher baute und wie der Geländeverlauf vor dem Bau war.

Schöne Grüße
Christian Storch

Hallo,
aus der Ferne kann die Angelegenhei nicht beurteilt werden, um Ihnen einen entsprechenden Rat oder auch eine genaue Aussage treffen zu können.
In Ihrem Fall sollten Sie einen Archtitekt, Bauingenieur oder auch einen sonstigen Baufachmann zu Rate ziehen
mfg
waltsie

Hallo, gute Frage wie das Baurechtlich aussieht,kann ich nicht wirklich weiterh helfen, aber ich versuche mal was bei uns im Betrieb in Erfahrung zu bringen. Bis dahin erst mal viel erfolg.

Hallo!

  1. Waren Erdgeschoßfußbodenhöhen für die einzelnen Häuser im Bebauungsplan vorgeschrieben oder gab es andere Höhenfestlegungen?
  2. Wie war der ursprüngliche Geländeverlauf zwischen den Grundstücken?
  3. Wurde wegen der unterschiedlichen Höhen der Gebäude auf dem eigenen Grundstück oder beim Nachbarn aufgefüllt oder abgegraben oder ist der ursprüngliche Geländeverlauf erhalten geblieden?

Derjenige ist für die Sicherung des Hanges veranwortlich, der die ursprünglichen Geländeverhältnisse verändert. Bei einer Aufschüttung z.B. muß der Hang von der Grenze eine Neigung von 45° aufweisen (s. Nachbarrecht des jeweiligen Bundeslandes). Ist der Hang steiler muß der Veranlasser (Veranlasserprinzip) den Hang sichern z.B. durch eine Stützmauer. Bitte überprüfen Sie, ob der Bebauungsplan Stützmauern zuläßt.

Vielen Dank!!!

Hallo, vielen Dank für die Hilfe. Wie Sie schon geschrieben haben ist es auch hier eingetroffen. Wir mussten ungefähr die hälfte es Hanges abgraben um die Höhe zu halten und unser Nachbar musste ca. die Hälfte aufschütten. Haben uns jetzt entschlossen die Kosten zu teilen und die Mauer genau auf 1/2 zu setzen. Haben den Streit aus der Welt geschafft. Vielen Dank nochmal!

Trotzdem Danke!

Dankeschön!

Danke, haben wir jetzt auch wieder gemacht Kosten und Mauer gehen 1/2.

Danke für deine Hilfe!

Vielen Dank, waren beide Schuld. Wir mussten abgraben und er auffüllen, daher teilen wir uns jetzt die Kosten! Danke

Danke

Danke

Hallo, gute Frage wie das Baurechtlich aussieht,kann ich nicht
wirklich weiterh helfen, aber ich versuche mal was bei uns im
Betrieb in Erfahrung zu bringen. Bis dahin erst mal viel
erfolg.