Grundstücksabtretung Gemeinde Bauantrag

Hallo, folgende Frage:
Welchen Preis muss die Gemeinde (Bayern) zahlen, wenn sie von einem Baugrundstück einen Streifen entlang der Straße für den zukünftigen Straßenausbau kaufen will. Ein Bauplan wird aufgrund der Preisstreitigkeiten nicht genehmigt. Ist das überhaupt zulässig? Man will verkaufen, zum ortsüblichen Preis für Bauland (Bestätigung vom Landratsamt über Quadratmeterpreis (Bodenrichtwert) liegt vor), die Gemeinde will aber nur ca. 20% des ortsüblichen Preises zahlen. Hat jemand schon Erfahrungen mit soetwas gemacht?

Hi,

wenn es kein Bauland ist, kann man auch nicht den Preis für Bauland verlangen.

Welches der ortsübliche Preis für Nichtbauland ist, kann hier niemand beantworten.

Wenn ein besonderes Interesse beteht, könnt die Gemeinde ein Enteignungsverfahren einleiten:

http://www.behoerdenwegweiser.bayern.de/dokumente/au…

Ich kenne das so, das die Gemeinde der Staat ein Gutachten über den Bodenwert erstellen läßt und den Preis anhand dieses Gutachtens und einem geringen Verhandlungspielraums festlegt.

Gruß
Tina

Hallo,

interessant wäre noch zu wissen, auf welche Rechtsgrundlage sich die Gemeinde beruft.

Gruß
Jörg Zabel