Hallo,
in welchen Vorschriften ist geregelt, dass man als grundstückseigentümer für Straßenbaumaßnahmen einen Teil des grundstücks an die gemeinde abtreten muss?
Vielen dank.
Hallo,
in welchen Vorschriften ist geregelt, dass man als grundstückseigentümer für Straßenbaumaßnahmen einen Teil des grundstücks an die gemeinde abtreten muss?
Vielen dank.
http://dejure.org/gesetze/BauGB/85.html
Hi, da kann man das nachlesen. Müssen muss man nicht, das kann dann aber auf die beschriebene Enteignung hinauslaufen, die die Gemeinde/Kommune/Stadt/Land/Bund aber nicht so einfach veranlassen kann.
Dazu gehört z.B. eine sorgfältige Interessenabwägung. Man kann dann gegen die eingehenden Bescheide Widerspruch einlegen, wobei sorgfältig auf Fristen zu zu achten ist und ab dann auch ein Fachanwalt eingeschaltet werden sollte.
MfG ramses90
Hallo,
im BauGB, im Bundesfernstraßengesetz und in den Straßen- und Wegegesetzen der Bundesländer. Und im Artikel 14 des Grundgesetzes natürlich 
Gruß vom
Schnabel