Grundstücksamt Einsicht?

Hallo,

kann man als Privatperson Einsicht in die Akten beim Grundstücksamt nehmen? Wenn ja kostet das etwas?

Hallo,

kann man als Privatperson Einsicht in die Akten beim
Grundstücksamt nehmen? Wenn ja kostet das etwas?

Es gibt kein Grundstücksamt. Meinst Du das Grundbuchamt beim Amtsgericht, oder das Bauamt, das Katasteramt?

Interessant ist üblicherweise das Grundbuchamt, und da kann man theoretisch bei „berechtigtem Interesse“ Einsicht nehmen. Allerdings wird dies teilweise sehr eng gesehen, und daher macht es Sinn dann über einen Notar die Auskunft anzufordern. Die reine Einsichtnahme vor Ort ist kostenfrei, die schriftliche Auskunft über den Notar kostet eine Kleinigkeit.

Gruß vom Wiz

Ich meinte das Grundbuchamt

Interessant ist üblicherweise das Grundbuchamt, und da kann
man theoretisch bei „berechtigtem Interesse“ Einsicht nehmen.
Allerdings wird dies teilweise sehr eng gesehen, und daher
macht es Sinn dann über einen Notar die Auskunft anzufordern.
Die reine Einsichtnahme vor Ort ist kostenfrei, die
schriftliche Auskunft über den Notar kostet eine Kleinigkeit.

Hallo alle!

Der Notar darf die Daten und Unterlagen allerdings auch nur unter den gleichen Voraussetzungen weitergeben wie das Grundbuchamt, also direkt an den Eigentümer oder an dinglich Berechtigte. Es reicht z. B. nicht, wenn man sagt, dass man das Grundstück erwerben will.

Schöne Grüße

Virginia

Hallo,

Der Notar darf die Daten und Unterlagen allerdings auch nur
unter den gleichen Voraussetzungen weitergeben wie das
Grundbuchamt, also direkt an den Eigentümer oder an dinglich
Berechtigte. Es reicht z. B. nicht, wenn man sagt, dass man
das Grundstück erwerben will.

Diese Aussage ist schon deshalb falsch, weil streng nach dem Worte der GBO auch das GB-Amt jedem Auskunft zu erteilen hat, der ein „berechtigtes Interesse“ nachweist. D.h. es gibt keinerlei Einschränkung auf dinglich Berechtigte

Dieser Rechtsbegriff ist allerdings auslegungsbedürftig und -fähig, und es gibt GB-Ämter die überhaupt kein Problem mit Kaufinteressenten haben, und andere, wo man selbst als Anwalt im Rahmen eines Mandates vor unüberwindbaren Schwierigkeiten steht. Während es aber leider nun mal nur ein GB-Amt vor Ort gibt, gibt es zig Notare, und da die die Sache einfach auch nach Erwerbsgesichtspunkten sehen, ist die Chance sehr groß, auf diesem Wege schnell und unkompliziert an die gewünschten Informationen heran zu kommen. Und zwar nicht deshalb, weil damit gegen geltendes Recht verstoßen wird, sondern weil man dort zu einer anderen -ebenso zulässigen- Auslegung kommt.

Gruß vom Wiz, der schon seit Jahren so arbeitet und diesen Tipp auch schon zigmal erfolgreich gegeben hat

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