Folgender Fall:
Partei A und Partei B haben zusammen ein Haus gekauft. Sie stehen auch beide im Grundbuch sowie in dem Finanzierungsvertrag.
Nachdem beide Parteien sich zerrütten haben möchte Partei B nun ausziehen, Partei A hat den Antrag auf alleinige übernahme des Kreditvertrages bereits gestellt.
Nun muss eine Grundstücksanteilübertragung beim Notar gemacht werden.
Im Vorherigen Notarvertrag steht nicht drin wer welchen Teil der Immobilie gekauft hat oder wem was gehört.
Wie errechnet sich denn jetzt die Gebühr/ Gegenstandswert für diese Übertragung, kann man einfach eine festsetzen? Errechnen sich dann anhand der Gebühr/ dem Gegenstandswert dann auch die Notarkosten, zu wieviel %?
Wie ist es mit den Gebühren zum abändern des Grundbuches, Partei B wird natürlich dort ausgetragen.
Wer von beiden Parteien muss die Kosten von Notar und Grundbuchänderung tragen?
Folgender Fall:
Partei A und Partei B haben zusammen ein Haus gekauft. Sie
stehen auch beide im Grundbuch sowie in dem
Finanzierungsvertrag.
Nachdem beide Parteien sich zerrütten haben möchte Partei B
nun ausziehen, Partei A hat den Antrag auf alleinige übernahme
des Kreditvertrages bereits gestellt.
Übertrage deinen Anteil erst, wenn die Bank dich aus der Pfandhaft entlässt. Wenn es vorher machst, sichere dir ein Rücktrittsrecht für den Fall, dass die Bank dich nicht freistellt.
Stell dir vor, dein Freund wird Alleineigentümer und zahlt seine Raten nicht mehr. Dann wird die Bank das Geld von dir haben wollen. Egal, ob du noch im Grundbuch stehst oder nicht.
Nun muss eine Grundstücksanteilübertragung beim Notar gemacht
werden.
Im Vorherigen Notarvertrag steht nicht drin wer welchen Teil
der Immobilie gekauft hat oder wem was gehört.
Hallo,
das kann auch nicht drinstehen, weil da der „ideelle“ Anteil gemeint ist. Wie soll das auch sonst gehen?
Wie errechnet sich denn jetzt die Gebühr/ Gegenstandswert für
diese Übertragung, kann man einfach eine festsetzen? Errechnen
sich dann anhand der Gebühr/ dem Gegenstandswert dann auch die
Notarkosten, zu wieviel %?
Der Gegenstandswert der Übertragung ist der hälftige Grundstückswert. Wenn ihr an dem Grundstück oder Gebäude keine Wertverbesserungen vorgenommen habt, ist das der halbe Wert von eurem damaligen Kaufvertrag. Danach richten sich die Notar- und Gerichtskosten (Grundbuchkosten) sowie die Steuer.
Wer von beiden Parteien muss die Kosten von Notar und
Grundbuchänderung tragen?
Das könnt ihr unter euch klären. Könnt ihr euch nicht einigen, ist es derjenige, der erwirbt (§ 448 Abs. 2 BGB).
Liebe Grüße
Ina
Im Grundbuch hat die Bank eine Grundschuld von 200.000 Euro eingetragen.
Sehe ich das richtig das somit der Gegenstandswert um den es sich dann handelt bei 100.000 Euro liegt?
Wie sieht das mit dem Vorkaufsrecht der Gemeinde aus, muss das auch erst wieder geregelt werden?
Zu der austragung erst wenn die Finanzierung komplett umgeschrieben ist, ist das nicht egal, da selbst wenn die Partei nicht mehr zahlen kann, so wird die Bank sich doch das haus holen, da dort ja die grundschuld eingetragen ist, oder sehe ich das falsch?
Im Grundbuch hat die Bank eine Grundschuld von 200.000 Euro
eingetragen.
Sehe ich das richtig das somit der Gegenstandswert um den es
sich dann handelt bei 100.000 Euro liegt?
Wenn der damalige Kaufpreis niedriger war, kannst du davon ausgehen, wenn der Kaufpreis höher war, nimm die Hälfte davon.
Wie sieht das mit dem Vorkaufsrecht der Gemeinde aus, muss das
auch erst wieder geregelt werden?
Willst du deine Hälfte übertragen (also schenken) oder verkaufen? Bei Schenkung gibt es kein Vorkaufsrecht, weil nichts verkauft wurde. Beim Verkauf hat die Gemeinde ein Vorkaufsrecht unter bestimmten Bedingungen. Beim Verkauf eines hälftigen Anteils wird sie wohl eher Abstand von ihrem Recht nehmen. Kommt sowieso eher selten vor. Darum musst du dich aber nicht kümmern, macht der Notar.
Zu der austragung erst wenn die Finanzierung komplett
umgeschrieben ist, ist das nicht egal, da selbst wenn die
Partei nicht mehr zahlen kann, so wird die Bank sich doch das
haus holen, da dort ja die grundschuld eingetragen ist, oder
sehe ich das falsch?
Bevor sich die Bank das Haus holt, holt sie sich alles, was du so hast. Wenn die Bank an dich herantritt, weil der andere nicht mehr zahlt, kannst du auch versuchen, zusammen mit dem anderen, die Immobilie zu verkaufen. Wenn es kein „Zwangsverkauf“ von der Bank ist, kannst du meist einen höheren Kaufpreis erzielen. Wenn die Bank das Objekt versteigern lässt und sie erzielt einen Betrag, der die Schulden nicht abdeckt, hast du diese immer noch an der Backe.
Liebe Grüße
Ina