hi ihr alle,
habe ein problem mit dem GewStG in verbindung mit dem BewG. es geht um grundbesitzbewertung (von bebauten grundstücken i.S.d. § 75 BewG) in den 5 neuen ländern.
§ 75 (1) Bei der Bewertung bebauter Grundstücke sind die folgenden Grundstücksarten zu unterscheiden:
-
Mietwohngrundstücke,
(> 80% vermietet, kein EFH oder 2FH!) -
Geschäftsgrundstücke,
(> 80% eigenen/fremden gewerbl. zwecken dienen!) -
gemischtgenutzte Grundstücke,
(teils Wohnzwecken, teils eigenen / fremden gewerblichen Zwecken dienen und NICHT Mietwohngrundstücke, Geschäftsgrundstücke, Einfamilienhäuser oder Zweifamilienhäuser!) -
Einfamilienhäuser,
(nur eine wohnung, auch wenn ggf. 2. Whg. nur von untergeordneter bedeutung!) -
Zweifamilienhäuser,
(die enthalten NUR 2 Whg.!) -
sonstige bebaute Grundstücke.
(der rest!)
soweit, sogut.
nun folgendes problem: gem § 99 BewG Abs 2. :
"Dient das Grundstück, das, losgelöst von dem Gewerbebetrieb, zum Grundvermögen gehören würde, zu mehr als der Hälfte seines Werts dem Gewerbebetrieb, so gilt das ganze Grundstück als Teil des Gewerbebetriebs und als Betriebsgrundstück. "
sagen wir also, der steuerpflichtige macht ein grundstück was er nach objektiver (auch dem FA nachvollziehbarer) feststellung zu 60% eigenbetrieblich und 40% zu eigenen wohnzwecken nutzt, nicht zum gewillkürten betriebsvermögen.
–> es wäre nach § 99 Abs. 2 BewG Betriebsgrundstück.
und nun das verwirrende:
gem. § 133 BewG sind die einheitswerte 1935 im osten für betriebsgrundstücke für die gewerbesteuer wie folgt anzusetzen:
- mietwohn 100%
- geschäfts 400%
- gemischte, EFH, sonst. bebaute 250%
- unbebaute 600%
ist nun mein grundstück aus dem fall oben geschäfst- oder gemischtes grundstück? schnell sagt man loisch gemíscht,
aber ist betriebsgrundstück i.S.d. § 99 BewG wirklich ungleich geschäftsgrundstück i.S.d. § 75 BewG … ?
wo liegt mein denkfehler? eine bewertung mit 400% ist halt für die kürzung bei der GewSt günstiger als 250%.
sollte ich den teil „D. Betriebsvermögen“ mit dem § 99 gar nicht erst lesen??? dann würde ich nicht zweifeln …
danke im voraus
der showbee
p.s. zwischenfrage: wo finde ich im § 133 das zweifamilien- grundstück wieder? explizit genannt ist es nicht, wo doch aber extra die grundstücksartenbezeichnungen des § 75 genutzt werden!?