Ein Unternehmen bietet an, LKWs in die alarmgesicherte Lagerhalle über Nacht einzustellen. Die Fahrer werden zum Hotel gebracht und morgens wieder abgeholt. Auch EU-Kollegen machen davon Gebrauch.
Handelt es sich hierbei um eine steuerfreie Dienstleistung gem. UStG §3a Absatz 2 bzw. Art. 196 MWStSystRL oder um eine „Grundstücksbezogene Leistung“, welche dann wieder steuerpflichtig ist?