grundstücksbezogene leistungen

Ein Unternehmen bietet an, LKWs in die alarmgesicherte Lagerhalle über Nacht einzustellen. Die Fahrer werden zum Hotel gebracht und morgens wieder abgeholt. Auch EU-Kollegen machen davon Gebrauch.

Handelt es sich hierbei um eine steuerfreie Dienstleistung gem. UStG §3a Absatz 2 bzw. Art. 196 MWStSystRL oder um eine „Grundstücksbezogene Leistung“, welche dann wieder steuerpflichtig ist?

Hallo,
es kommt darauf an, was man als Hauptleistung ansieht. Ich würde als Hauptleistung die Vermietung der Abstellfläche sehen und somit würde eer § 3 a Abs. 3Nr. 1a UStG fallen, was bedeutet, dass der Leistungsort im Inland ist und somit umsatzsteuerpflichtig (kurzfristige Vermietung).

Viele Grüße, Moni