Grundstückseigentümer = Hauseigentümer?

Hallo an alle!

Ich weiß nicht, ob mir hier jemand helfen kann, aber ich probier´s einfach mal… Es geht um folgendes:
Zwei Leute, einmal Mann, einmal Frau (weder verheiratet noch sonstwas) haben letztes Jahr zusammen mit dem Hausbauen angefangen, und zwar auf einem Grundstück, das sie mittlerweile von ihren Eltern überschrieben bekommen habe. Sie ist also laut Grundbuch alleiniger Eigentümer.
Der Kreditvertrag läuft auf beide, Beuherren sind auch beide.
Wie wäre die rechtliche Lage im Falle einer Trennung? Wem gehört das Haus? Beiden, da ja beide Bauherren sind oder ihr, weil sie Grudstückseigentümer ist? Und mal angenommen, es würde ihr gehören, wer müsste für den Kredit geragestehen? Schon beide als Kreditnehmer, nehm ich mal an? Oder nur sie als Hauseigentümer?

Danke schon mal im Voraus für alle hilfreichen Antworten!

Julia

Das Haus teilt gem. §§ 93, 94 BGB das rechtliche Schicksahl des Grundstücks. Demnach ist Sie Eigentümerin des Hauses. Allerdings kann der andere gem. §§ 946, 951, 812 BGB Ansprüche für den Rechtsverlust an den ihm vormals gehörenden Materialen geltend machen. Insg. könnte hier zwischen den beiden im Hinblick auf die gemeinsame Kreditzahlkung auch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts bestehen, so daß hierüber insg. Ausgleichsansprüche für Aufwand, Arbeitszeit, etc. bestehen.
Was den Kredit betrifft, so sind beide verpflichtet, da beide Vetragspartner sind. Die genauen Vertragsverhältnisse sind hier nicht bekannt. Es kann aber möglich sein, daß der Mann einen Regressanspruch gegen die Frau hat, da die Abzahlung jetzt wohl nur noch ihr zugute kommt.