Grundstückseigentümer von Pachtland & Handwerker

Hallo liebe Experten,
ich bitte um Hilfe bei folgendem Sachverhalt:
A ist Pächter eines Wochenendgrundstückes von B im Land Brandenburg. Auf dem Grundstück ist eine Abwasserleitung defekt, die auch über Wege führt, die niemand gepachtet hat, die aber dem Grundstückseigentümer gehören.
Die Kosten der Erneuerung haben laut Pachtvertrag die Nutzer aller Grundstücke in der Anlage zu tragen. Weiterhin schreibt der Grundstückseigentümer vor, welcher Handwerksbetrieb diese Leistung ausführen soll.
Darf B das? Oder dürfen die Nutzer der Grundstücke
den günstigsten Handwerker verpflichten?
Über Antworten würde ich mich sehr freuen.
Viele Grüße
Allyfied

Meines Erachtens muß der Eigentümer den günstigsten Anbieter beauftragen. Ansonsten kann Er auch nur die marktgerechten Kosten den Mietern in Rechnung stellen.

M.f.G. Peter Kunze

Hallo,
so einfach ist es leider nicht. Der Eigentümer kümmert sich um die Angelenheit überhaupt nicht. Soll heißen, die Nutzer bestellen den Handwerker und bezahlen ihn auch. Aber der Eigentümer legt fest, welcher Handwerker auf seinem Grundstück tätig sein darf.
Meines Erachtens kann das nicht rechtens sein, oder?
Viele Grüße