Angenommen, in einem Mehrparteienhaus bestehen seit Jahren Telefonanschlüsse der Telekom. Nun soll das Haus mit DSL versorgt werden, wofür aber zusätzliche Leitungen verlegt werden müssen. Der Vermieter soll eine Grundstückseigentümererklärung (GEE) unterschreiben, um der Telekom dem Zutritt zum Haus inkl. Kabelverlegung zu gestatten. Kosten werden komplett vom Netzbetreiber übernommen.
Darf sich der Vermieter in diesem Fall weigern, die GEE zu unterschreiben?
Interesse an DSL von mindestens einem der Mieter wird unterstellt.
Gibt es Gesetzestexte und/oder Urteile zu diesem Thema?