Grundstückseigentümererklärung (Telekom)

Angenommen, in einem Mehrparteienhaus bestehen seit Jahren Telefonanschlüsse der Telekom. Nun soll das Haus mit DSL versorgt werden, wofür aber zusätzliche Leitungen verlegt werden müssen. Der Vermieter soll eine Grundstückseigentümererklärung (GEE) unterschreiben, um der Telekom dem Zutritt zum Haus inkl. Kabelverlegung zu gestatten. Kosten werden komplett vom Netzbetreiber übernommen.

Darf sich der Vermieter in diesem Fall weigern, die GEE zu unterschreiben?
Interesse an DSL von mindestens einem der Mieter wird unterstellt.

Gibt es Gesetzestexte und/oder Urteile zu diesem Thema?

Hi Manu,
habe die gleiche Fragestellung ehute in einem anderenBoard schon gesehen und auch drauf geantwortet.

Die erforderliche Umstellung einer Glasfaserleitung auf DSL beinhaltet auch bauliche Maßnahmen, da DSL auf Kupferkabel basiert.
Die Telekom hat kein Recht Baumaßnahmen (Verlegung von Kupferleitungen) in einem Haus vorzunehmen ohne dass der Eigentümer seine Einwilligung gibt.

§§ kenn ich keine nennen, würde aber auf Recht am Eigentum tippen.

Das Recht auf Informationsfreiheit des Mieters kann wohl nicht in Anspruch genommen werden, da der Eigentümer eine Internetverbindung auf anderer Basis anbieten wird.
Es gibt keinen Anspruch darauf, wie das Recht umgesetzt wird.
Dieses Problem gab es schon bei Aufkommen von Kabel-TV und Satelitenempfang.
Wenn Kasbel gelegt wurde, braucht keine Schüssel installiert werden und dem Mieter kann dieses untersagt werden.
Ausnahme bei ausländischen Mitbürgern, die „Heimatsendungen“ sehen wollen. Fast alles war damals aber Auslegungssache und wurde erst durch Gerichtsurteile gefestigt.

Gruß
BJ

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Die Frage in dem anderen Board war auch von mir. Mir wurde dort, als ich nach Gesetzestextes fragte, empfohlen die Frage hier zu stellen.

Außerdem stellt sich für mich die Frage, wie lange der Vermieter sich mit der „Alternative“ Zeit lassen darf. Wenn theoretisch ein DSL-Anschluss sofort möglich ist (durch die Telekom), muss der Mieter dann monatelang warten, bis der alternative Anschluss freigeschaltet ist? Er recht, wenn er diesen gar nicht will?

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Er recht, wenn er
diesen gar nicht will?

Das soll natürlich „erst recht“ heißen.

Tja,
wenn der Vermieter das „Grundrecht auf Informationsfreiheit“ sicherstellt… bleibt es ihm überlassen, wie er es macht.

Wer Kabel hat, ha keinen Ansperuch auf Schüssel (von wenigen Ausnahmen jetzt mal abgesehen)

Telefon verweigern geht nicht, aber ein Anrecht auf z.B. 10 leitungen wird wohl nicht vorhanden sein.
Internet verweigern geht nicht, aber eine Mindestbandbreite oder Art der Technik ist nicht vorgeschrieben.

Die Gesellschaft wird sich wohl genau auf diese Vergleiche heranziehen und dementpsrchend einem Verlangen ablehnend gegenüber stehen.

„Uns egal. Recht am Eigentum und diesbezügliche Selbstbestimmung“

Wenn es um „Stand der Technik“ gehen könnte… wären bei Installation des Glasfasernetzes im Osten, wohl Tausende aus dem Westen vor Gericht gezogen um das auch zu haben… weikl es damals das Nonplusultra undStand der Technik wa.

Gibt wohl nur eine Möglichkeit: Umziehen in Haus, indem der Eigentümer Kupferkabel hat oder den Einbau zulässt.

Gruß
BJ

Ist denn…
der Vermieter an das

„Grundrecht auf Informationsfreiheit“

gebunden?