Hallo Verkehrsexperten bei wkw,
darf ein Grundstücksbesitzer dessen Grundstücksfläche in eine öffentliche Strasse ragt, diese mit Blumenkübeln zustellen.
Für Infos wäre ich dankbar.
Hallo Verkehrsexperten bei wkw,
Hi
wkw? = weiß kener was? 
darf ein Grundstücksbesitzer dessen Grundstücksfläche in eine
öffentliche Strasse ragt, diese mit Blumenkübeln zustellen.
Kommt darauf an wie die Straße gewidmet ist.
Nachzufragen auf der Gemeinde.
Q-Gruß
darf ein Grundstücksbesitzer dessen Grundstücksfläche in eine
öffentliche Strasse ragt, diese mit Blumenkübeln zustellen.
Meine Meinung, auf seinem Grundstueck darf er es.
Es gab mal einen Film im TV, da hat der Grundstueckseigentuemer einen Zaun errichtet, dieser ging quer durch die geteerte Strasse, und die Gerichte haben Jahre darueber diskutiert, war im ersten Anschein rechtens. Wie es dann ausgegangen ist weiss ich nicht mehr, Verkauf an die Gemeinde glaub ich.
Gruss Helmut
Hallo,
du schreibst selbst öffentliche Straße.
Das heißt, sie ist jedermann für den Gemeingebrauch „geöffnet“.
Dieses öffentliche Recht überlagtert m.E. dein privates Recht (Eigentum). Da du mit Blumenkübeln den Gemeingebrauch an der Straße schätzungsweise einschränken würdest, wäre das Aufstellen naach der Rubrik Sondernutzung zu beurteilen.
Mich wundert nur, dass du tatsächlich noch Eigentümer eines Grundstückes sein solltest, über welches eine öffentliche Straße verläuft. Im Normalfall werden diese Grundstücke vom Straßenbaulastträger erworben oder anderweitig in Besitz gebracht.
PS: Straßen werden NICHT geteert sondern asphaltiert.
Gruß
T.
Hallo,
Mich wundert nur, dass du tatsächlich noch Eigentümer eines
Grundstückes sein solltest, über welches eine öffentliche
Straße verläuft. Im Normalfall werden diese Grundstücke vom
Straßenbaulastträger erworben oder anderweitig in Besitz
gebracht.
Du kannst Dich wundern, aber sowas ist nicht selten. Besitze ebenfalls 1,5 bis 2m Strasse auf Hauslänge. Vor 5 Jahren zwangsweise vom Vorbesitzer miterworben.
Grüße
M.
Na ja…
als mein Nachbar mal eine Zeit nicht da war, hatte die Kommune auf die Schnelle eine Bushaltestelle (mit Einbuchtung) auf seinem Grundstück gebaut. Er fiel aus allen Wolken, als es das sah…jetzt beschäftigen sich die Gerichte damit.
Gruss
Iru
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Bitte später nicht vergessen zu erzählen, wie diese Geschichte ausgegangen ist. Das ist ja der Hammer!
Levay
Bitte später nicht vergessen zu erzählen, wie diese Geschichte
ausgegangen ist. Das ist ja der Hammer!
soweit es da ein Ende gibt… der Eigentümer und die für den Straßenbau verantwortliche Kommune streiten sich schon seit mehr als zwei Jahren darüber vor Gericht.
Ich habe selbst ein Interesse daran, weil ich das Grundstück (natürlich ohne Bushaltestelle) gerne kaufen möchte.
Gruss
Iru