worauf muss beim Grundstückserwerb geachtet werden, wenn der Käufer ein beliebiges Objekt (in Übereinstimmung mit der deutschen Gesetzgebung) errichten möchte? Also z.B. nicht ein Einfamilienhaus, das aussieht, wie das der Nachbarn, sondern eine Laube oder eine norwegische Blockhütte oder auch nur einen Swimmingpool? Geht auch „nichts“? Oder MUSS ein Baugrundstück auch bebaut werden?
Man könnte die Frage auch umdrehen - welche Schlüsselworte in einer Annonce schließen die oben genannte Absichten aus?
In manchen Gegenden gibt es strengere Bauvorschriften oder Bebauungspläne als in anderen. Das steht typischerweise nicht in den Annoncen sondern muss in jedem Einzelfall (kann von Straße zu Straße im gleichen Ort extrem variieren) geprüft werden. Und selbst wenn der Verkäufer da was schönes erzählt, sollte man es unbedingt vorher bei der Behörde verifizieren.
Einziger Tipp wäre von mir: Neubaugebiete sind meinem Gefühl nach heute mehr reglementiert (bis zur Heckenbepflanzung) als ländlich gelegener Altbestand. Aber das ist reines Gefühl
Man könnte die Frage auch umdrehen - welche Schlüsselworte in einer Annonce schließen die oben genannte Absichten aus?
Wahrscheinlich keine. Der Eigentümer eines Grundstücvkes muß nicht notwendigerweise den gültigen Bebauungsplan kennen, schon gar nicht, wenn er das Grundstück vor längerer Zeit erworben hat. Um eine Anfrage beim Bauamt kommt man vor dem Kauf nicht herum.
neben Bebauungsplänen sollte man sich auch über Gestaltungssatzungen der Gemeinde informieren. Die sind oft das größere Problem. Der Bebauungsplan sagt nur aus, wie groß das Haus werden darf, welche Nutzung zulässig ist, … Die Gestaltungssatzung kann Dir die Farbe der Dachziegel, die Art der Fenster, … vorschreiben.
So richtig frei bist Du selten. Wenn Du konkrete Vorstellungen hast, solltest Du auf jeden Fall vor konkreten Vertragsverhandlungen über ein Grundstück mal bei den Bauämtern der in Frage kommenden Gegend vorsprechen, ob die überhaupt irgendwo so etwas zulassen würden. Dann kannst Du die Suche schon deutlich einschränken.
Grundstücke von Kommunen oder öffentlich-rechtlichen Verkäufern haben oft Bebauungsverpflichtungen, die den Käufer zwingen, innerhalb von 1 bis 2 Jahren zu bauen (und manchmal auch dort zu wohnen).
Grundstücke privater Verkäufer haben das eher selten. Es kann aber sein, dass auf diesen nur in bestimmter Weise (an-)gebaut werden darf, zB mit einer Doppelhaushälfte. Wenn man die nicht zeitnah errichtet, macht man sich u.U. ggü. dem Nachbarn Schadenersatz- oder unterhaltungspflichtig, da der widerum seine Gebäudegrenzwand gegen Witterungseinflüsse schützen muss (vor der sonst Dein Haus stehen würde).
Die Errichtung von baulichen Anlagen ist Länder- und Gemeindeabhängig von der jeweiligen Landesbauordnung und vom örtlichen Bebauungsplan oder - seltener - örtlichen Baugeboten oder ähnlichen Satzungen nach dem BauGB.
Insgesamt ist es keine gute Idee, ein „echtes“ Baugrundstück brach liegen zu lassen. Es kostet Grundbesitzabgaben, die „Garten- und Grünpflege“ an den Grenzen fällt trotzdem an, kleinere Bäume fallen „plötzlich“ unter die Baumschutzsatzung, weil sie wider Erwarten gewachsen sind und nach dem neuen §39 BNatG kann es sein, dass sich wegen der langen Liegedauer Fledermäuse oder ähnliches Getier einniestet, das die Bebauung zwar nicht unmöglich machen aber erheblich verzögern und verteuern kann.
… ich wünschte, ich würde in einem Land leben, in dem die
Dinge einfach mal einfach sind.
Wenn Du es gefunden hast, gib mir Bescheid.
Aber unterschätze die Bürokratie und Regelwut des Auslands nicht.
Und was nützt dir ein Baugrundstück, auf dem du bauen darfst was du willst, aber das dir der Bürgermeister wieder „enteignet“, weil sein Cousin es haben will.