Wenn ein Selbständiger (1x Gesellschafter einer GbR, + GF einer GmbH) ein Haus incl. Grundstück zu privaten Wohnzwecken erwirbt und dieses auch bewohnt, sich in diesem Haus im DG die o.g. GmbH befindet (stilles Gewerbe ohne Kundenverkehr), jedoch kein Mietvertrag mit der GmbH besteht und keine Einnahmen aus Vermietung erzielt werden, sondern nur Einkünfte aus Lohn der GmbH - welche Angaben müssen in dem Fall ans Finanzamt zum Haus/Grundstück bzgl. Nutzung und Einnahmen gemacht werden?
…mir sehr nach einer betriebsaufspaltung.
da würde ich mir jetzt keinen kopf über die angaben in irgendeinem fragebogen machen, sondern schnellstens mit einem steuerberater die dinge erörtern, die auf grund dieser konstellation (kann auf grund der fehlenden angaben nicht abschließend geklärt werden) in ein paar jahren einschlagen könnten…
gruß inder
Vielen Dank für Deine Antwort.
Die GbR hat nichts mit der GmbH zu tun, beinhaltet ein anderes Gewerbe und befindet sich an einem anderen Standort. Der Steuerberater hat Kenntnis über die Zusammenhänge.
VG Beckylotta
Vielen Dank für Deine Antwort.
gerne
Die GbR hat nichts mit der GmbH zu tun,
darum geht es überhaupt nicht
Der Steuerberater hat Kenntnis über die Zusammenhänge.
na dann hoffe ich mal, dass er diese zusammenhänge auch richtig deutet. eine BA merkt der berater nämlich oft erst dann, wenn die gmbh liquidiert wird. oder er merkt es gar nicht und nur das finanzamt merkt es irgendwann.
wenn A 100% eigentümer des hauses und A 100% gesellschafter der gmbh, dann haben wir doch schon den salat, egal ob miete fließt oder nicht. die genutzten räume werden dann betriebsvermögen, ausschüttungen ggf. zu gewerblichen einkünften usw.
aber wenns schon geprüft ist, dann vergiss einfach meinen sermon
gruß inder
Vielen Dank Inder, für Deine Hinweise. Ich hab´s gerade gegoogelt und nun schrillen auch bei mir alle Alarmglocken. Ich denke der Steuerberater hat´s nicht geblickt. A ist nicht zu 100% Gesellschafter der GmbH, hat aber die Mehrheit, was ja wohl auf´s Selbe hinaus läuft. Oh je…
VG Beckylotta.
Soweit gar kein Problem, brauchen auch keine Angaben an das FA gemacht werden. Betriebsaufspaltung würde vorliegen bei Vermietung an GmbH. So ist es nur eine unentgeltliche Nutzungsüberlassung, d.h. eine verdeckte Einlage, da aber nicht bilanzierungsfähig, keine Auswirkung.
Gruß
StB Noé
nochmal recherchieren.
Soweit gar kein Problem,
So ist es nur eine unentgeltliche
Nutzungsüberlassung, …
Vielen Dank sanoe für den Hinweis. Da das FA bereits schriftliche Fragen zur Nutzung und zu den Einnahmen gestellt hat, muss A. Angaben hierzu machen.
VG Beckylotta