Grundstücksfläche, Wohnfläche etc. herausfinden

Hallo,

wir bekommen aus der Familie ein Reihenmittehaus in München.
Nun brauchen wir für die bank die genauen Daten des Hauses.

Also Grundstücksfläche, Nutzfläche, Wohnfläche, Grundfläche etc.

Wir haben einen Grundrissplan, der aber sehr verwirrend ist und auf dem oben genannte Flächen nicht explizit aufgelistet sind.

Die Grundstücksfläche zumindest, müsste doch auf irgendeinem Amt vermerkt sein? Gibt es andere Anlaufstellen wo ich evtl. die anderen Zahlen herbekomme?

Falls nicht, wie gehe ich vor? Muss ich von offizieller Seite diese Flächen berechnen lassen und wer macht das?
Oder kann ich das selbst nach dem Gsetz machen?
Welches Gesetz nehme ich da? ich kenne nur das zur Berechnung der Flächen für Mietverträge.

Wäre toll, wenn ihr mir helfen könntet.

Vielen Dank schonmal!

Also Grundstücksfläche, Nutzfläche, Wohnfläche, Grundfläche etc.

Wir haben einen Grundrissplan, der aber sehr verwirrend ist und auf dem oben genannte Flächen nicht explizit aufgelistet sind.

Hallo,

normalerweise hebt man - als Eigentümer - die Unterlagen auf, die zum Bauantrag gehören: Wohn- und Nutzflächenberechung, Lageplan, Grundriss, Ansichten des Hauses etc.

Aus dem Grundriss gehen ja die einzelnen Räume hervor, da stehen entweder die qm drin oder Maße an den Seiten: z.B. 3.00 m lang 4.00 m breit, so dass man sich die qm auch selbst ausrechnen kann.
Wohnfläche ist das gesamte Haus - Nutzfläche der Keller.
Falls ein DG vorhanden ist die Grundfläche der Räume bezüglich evtl. Schrägen anders zu berechnen.

Grundfläche? Vielleicht m³ umbauter Raum?

Grundstücksfläche geht aus dem Lageplan hervor oder dem Grundbuchauszug.

Wenn der Bank das nicht reicht, soll sie einen Mitarbeiter zum Haus schicken, der die Daten aufnimmt!

also leider sind eben diese ganzen Pläne verschollen. Wie gesagt, das Haus gehört der Oma meines mannes und die hat diese ganzen Pläne wohl nciht mehr.

Der grundrissplan weist zwar Angaben auf, aber nach denen zu rechnen ist fast unmöglich, weil da Werte fehlen etc.

Es wird mir wohl doch nix anderes übrig bleiben, als nochmal nachzumessen. *seufz*

Ich hätte halt gehofft, dass es vielleicht irgendein Amt gibt, wo man solche Unterlagen als Abschriften vielleicht noch findet…

Zählen denn Treppenabsätze auch zur Wohnfläche?
Und wie ist das mit Garten und Terasse?

Hallo

vielleicht mal beim damaligen Bauamt/Gemeinde etc. nachfragen, weiß nicht wie lange Bauantragsunterlagen aufgehoben werden müssen.

Aber im Grunde genommen ist das doch alles kein Problem und auf 5 qm mehr oder weniger kommt es nicht an.

Dann müssen halt die Räume ausgemessen werden, rechnen Sie die Treppen komplett mit ein, d.h. messen von Wand zu Wand.

Keller - falls vorhanden - unter Nutzfläche.

Grundstück komplett Länge x Breite inkl. Haus drauf.

Terrasse kann man anführen, wenn nur zur Hälfte (so wie Balkon).

Dann alles auflisten und wenn es der Bank nicht reicht, soll sie doch bitte einen entsprechenden Sachbearbeiter rausschicken.
Vielleicht noch ein paar Bilder dazu, kurze Beschreibung:
massiv gebaut (?), Holztreppe (?), Holzfenster (?), Heizungsart,
Bodenbeläge, Sanitärräume, Dacheindeckung.

Hoffe, habe weitergeholfen? Sternchen wäre nett *lol*

Gruß
Irene

Aktuelle Wohnflächenverordnung
Hi miri,

hier ein auszug aus der aktuellen wohnflächenverordnung. daraus kannst du entnehmen, was jetzt dazu gerechnet wird und was nicht.

§ 3 Ermittlung der Grundfläche
(1) Die Grundfläche ist nach den lichten Maßen zwischen den Bauteilen zu ermitteln; dabei ist von der Vorderkante der Bekleidung der Bauteile auszugehen. Bei fehlenden begrenzenden Bauteilen ist der bauliche Abschluss zu Grunde zu legen.

(2) Bei der Ermittlung der Grundfläche sind namentlich einzubeziehen die Grundflächen von

  1. Tür- und Fensterbekleidungen sowie Tür- und Fensterumrahmungen,

  2. Fuß-, Sockel- und Schrammleisten,

  3. fest eingebauten Gegenständen, wie z. B. Öfen, Heiz- und Klimageräten, Herden, Bade- oder Duschwannen,

  4. freiliegenden Installationen,

  5. Einbaumöbeln und

  6. nicht ortsgebundenen, versetzbaren Raumteilern.

(3) Bei der Ermittlung der Grundflächen bleiben außer Betracht die Grundflächen von

  1. Schornsteinen, Vormauerungen, Bekleidungen, freistehenden Pfeilern und Säulen, wenn sie eine Höhe von mehr als 1,50 Meter aufweisen und ihre Grundfläche mehr als 0,1 Quadratmeter beträgt,

  2. Treppen mit über drei Steigungen und deren Treppenabsätze,

  3. Türnischen und

  4. Fenster- und offenen Wandnischen, die nicht bis zum Fußboden herunterreichen oder bis zum Fußboden herunterreichen und 0,13 Meter oder weniger tief sind.

(4) Die Grundfläche ist durch Ausmessung im fertig gestellten Wohnraum oder auf Grund einer Bauzeichnung zu ermitteln. Wird die Grundfläche auf Grund einer Bauzeichnung ermittelt, muss diese

  1. für ein Genehmigungs-, Anzeige-, Genehmigungsfreistellungs- oder ähnliches Verfahren nach dem Bauordnungsrecht der Länder gefertigt oder, wenn ein bauordnungsrechtliches Verfahren nicht erforderlich ist, für ein solches geeignet sein und

  2. die Ermittlung der lichten Maße zwischen den Bauteilen im Sinne des Absatzes 1 ermöglichen.

Ist die Grundfläche nach einer Bauzeichnung ermittelt worden und ist abweichend von dieser Bauzeichnung gebaut worden, ist die Grundfläche durch Ausmessung im fertig gestellten Wohnraum oder auf Grund einer berichtigten Bauzeichnung neu zu ermitteln.

§ 4 Anrechnung der Grundflächen
Die Grundflächen

  1. von Räumen und Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens zwei Metern sind vollständig,

  2. von Räumen und Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens einem Meter und weniger als zwei Metern sind zur Hälfte,

  3. von unbeheizbaren Wintergärten, Schwimmbädern und ähnlichen nach allen Seiten geschlossenen Räumen sind zur Hälfte,

  4. von Balkonen, Loggien, Dachgärten und Terrassen sind in der Regel zu einem Viertel, höchstens jedoch zur Hälfte

anzurechnen.

2 „Gefällt mir“

und hier noch zum ausdrucken …
http://www.lrz-muenchen.de/~architektur/fachbereich/…

Hallo miri

machs dir nicht zu kompliziert, die Bank braucht die Unterlagen doch nur um einschätzen zu können was das Haus für einen Wert hat und dazu braucht man nun mal die qm Wohn- und Nutzfläche sowie Grundstücksgrösse.

Mess die Räume aus, wegen mir auch das Grundstück, schreib alles schön geordnet aus und wenn es nicht reicht, sag der Bank, sie möchten bitte einen Angestellten zur Begutachtung hin schicken.

Das ist völlig ausreichend.

Hallo,suche mal nach dem urprünglichen Baugesuch/Baugenehmigung (Mappe DIN A4). In jedem Antrag ist auch die Wohnfläche im Anhang vom Planverfasser berechnet worden. Mit diesen Zahlen arbeitet übrigens auch dein Finanzamt!
Es gibt vereinfacht ausgedrückt heute immer noch 3 verschiedene Berechnungsverfahren mit stets anderen
Ergebnissen von denen allerdings eine veraltet ist.
Für den Leien ist leider die Sache nicht leicht zu durchschauen.Deine Bank wird vermutlich eine „selbstgestrickte“ Berechnung-wie gut sie auch ist-
ablehnen.In der Regel verlangen Banken eine Berechnung
vom Fachmann (Architekt,Bauingenier)für das Wertgutachten, denn danach richtet sich u.A.(und vieles mehr) die Kreditvergabe .Übrigens wenn Banken ein gutes
Geschäft riechen machen die das auch oft kostenlos über
einen fachmännischen Koperationspartner der Bank.Ist aber alles Verhandlungssache!
viele Grüße W.v.Dorsten

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

hi irene, hi miri,
den unterschied nutzfläche und wohnfläche kennt Ihr schon.
Damit werdet Ihr die m² berechnen können.
braucht Ihr auch m³? Übliche Raumhöhe kann 2,4m sein.
Für die Grundstücksfläche braucht man die Flurstücksnummer. Dazu gibt das Vermessungsamt Auskunft. nennt die Straße und Hausnummer.
Vielleicht steht die Fl.nr. auch auf Plänen?
Und zu dieser Nummer könnt Ihr ein Datenblatt kaufen.
da stehts drauf, Katasterauszug genannt.
viel spass

Moin aus Bremen,

die gewünschten Zahlen können ggf. beim Katasteramt (Grundamt) wo das Grundbuch niedergelegt ist nachgefragt werden, jeder Architekt/Ingenieur mit Bauvorlageberechtigung ertellt aber auch diese Berechnung neu.

Falls Ihr das Haus umbauen wollt, muss sowieso jemand her und Euch helfen, und dann könnt Ihr die Zahlen ja bekommen.

Solltet Ihr das Haus lediglich verkaufen wollen, dann vergrabt nicht zuviel Geld in diese Zahlen, die alte Ermittlung vom Katasteramt reicht dann.

Grüße, Heinrich Ostermeier