Grundstücksgemeinschaft: Anlage V in privater Einkommensteuererklärung

Hallo,

angenommen, man ist Teil einer Grundstücksgemeinschaft, hat die Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung abgegeben, einen Bescheid vom Finanzamt erhalten - was trägt man dann noch in die Anlage V der privaten Einkommensteuererkärung ein?
Muss alles (Mieten, Werbungskosten etc.) noch einmal aufgeführt werden in der ANlage V? Oder reicht es, unter „Anteile an Einkünften“ den Wert aus dem Bescheid des Finanzamts einzutragen?
Oder ganz anders?

Danke im Voraus!

Hallo

Muss alles (Mieten, Werbungskosten etc.) noch einmal aufgeführt werden in der ANlage V?

Nein

Oder reicht es, unter „Anteile an Einkünften“ den Wert aus dem Bescheid des Finanzamts einzutragen?

Genau so - allerdings mit Steuernr. + Finanzamt der Gemeinschaft aus der die Einkünfte stammen.
Man müsste auch gar nicht den Bescheid des Finanzamts abwarten, sondernkönnte dort dann „Eintragung von Amts wegen“ eintragen - siehe z.B.
http://www.steuernsparen.de/steuerwiki/index.php/Ant…

Grüsse Rudi

Vielen Dank!