Hallo,
angenommen, man ist Teil einer Grundstücksgemeinschaft, hat die Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung abgegeben, einen Bescheid vom Finanzamt erhalten - was trägt man dann noch in die Anlage V der privaten Einkommensteuererkärung ein?
Muss alles (Mieten, Werbungskosten etc.) noch einmal aufgeführt werden in der ANlage V? Oder reicht es, unter „Anteile an Einkünften“ den Wert aus dem Bescheid des Finanzamts einzutragen?
Oder ganz anders?
Danke im Voraus!