Grundstücksgemeinschaft: gewerblicher Raum

Hallo,

ein Szenario: Eine Grundstücksgemeinschaft besitzt ein Haus mit zwei Wohneinheiten, von denen eine vermietet und eine selbst bewohnt ist. Später kommt ein gewerblich genutzter Raum dazu (Kleinunternehmer), der außerhalb der regulären Wohnfläche ist (z.B. Keller). Wie wirkt sich so ein Raum auf die „gesonderte und einheitliche Feststellung der Besteuerungsgrundlagen“ aus? Muss dieser Raum in dieser Erklärung überhaupt angegeben werden?

Wer weiß Rat? Dank im Voraus!

Was heißt hier gewerblich? Der Raum wird für gewerbliche Zwecke an eine dritte Person vermietet oder die Grundstücksgemeinschaft hat jetzt noch eine gewerbliche Tätigkeit?

Gruß

Jörg

Annahme ist, dass einer der 2 Eigentümer (Mitglied der Grundstücksgemeinschaft) dort selbst in kleinem Umfang ein Gewerbe betreibt. Es fallen also hier keine Mieteinnahmen oder sonstige Einnahmen für die Gemeinschaft an.

Danke und Gruß

Dieter