Grundstücksgemeinschaft

Hallo,
mein Partner und ich haben letztes Jahr ein Haus ersteigert. Da wir (noch nicht) verheiratet sind, ist es eine Grundstücksgemeinschaft. Nun will ich meine Steuererklärung machen. Welchen Kaufpreis gebe ich an? 100% oder 50%?

Hallo,
mein Partner und ich haben letztes Jahr ein Haus ersteigert.
Da wir (noch nicht) verheiratet sind, ist es eine
Grundstücksgemeinschaft. Nun will ich meine Steuererklärung
machen. Welchen Kaufpreis gebe ich an? 100% oder 50%?

Guten Abend, der der es ersteigert hat und der im Grundbuch eingetragen ist kann es angeben, wenn beide mit 50% eingetragen sind kann jeder 50% des Kaufpreises angeben?
Gruss Hermann

Hallo,
mein Partner und ich haben letztes Jahr ein Haus ersteigert.
Da wir (noch nicht) verheiratet sind, ist es eine
Grundstücksgemeinschaft. Nun will ich meine Steuererklärung
machen. Welchen Kaufpreis gebe ich an? 100% oder 50%?

test

Hallo,

bei meiner WEG (Wohnungseigentümergemeinschaft) kann ich steuerlich immer nur meinen Anteil geltend machen. Ich denke, das ist bei Eurer Grundstückgemeinschaft ähnlich. Aber ich bin kein Steuerberater, deshalb solltet Ihr dort noch kompetenten Rat einholen.

Ich hoffe, ich habe Euch wenigstens ein wenig geholfen.
Lg Kirsten

Hallo,
mein Partner und ich haben letztes Jahr ein Haus ersteigert.
Da wir (noch nicht) verheiratet sind, ist es eine
Grundstücksgemeinschaft. Nun will ich meine Steuererklärung
machen. Welchen Kaufpreis gebe ich an? 100% oder 50%?

Hallo,
mein Partner und ich haben letztes Jahr ein Haus ersteigert.
Da wir (noch nicht) verheiratet sind, ist es eine
Grundstücksgemeinschaft. Nun will ich meine Steuererklärung
machen. Welchen Kaufpreis gebe ich an? 100% oder 50%?

Hallo. Da bin ich echt überfragt. Allerdimgs wenn ihr beide im Grundbuch steht, denke ich, das jeder den vollen Kaufpreis angeben kann. Aber wie gesagt, das weiß ich nicht.

MfG
nikki1212

moin,

den anteil, der tatsächlich von dir getragen wurde. wenn´s 50% sind, eben diese. wenn´s weniger oder mehr waren, dann weniger oder mehr.
es sollte auf alle fälle ein entsprechender nachweis gegenüber dem fa geführt werden, wie sich die grundstücksanteile verteilen - über einen notariellen oder einen privatrechlichen vertrag und/oder über entsprechende nachweise der zahlungen.

aber frage am rande: was soll den steuerlich angegeben werden? solange das haus nicht ganz oder teilweise vermietet wurde, ließe sich doch eh nichts ansetzen.

saludos, borito

Hallo Borito,
danke für die Antwort. Ein Teil wird vermietet, ein anderer Teil wird selbst genutzt. Daher die Absetzung.
Was ich allerdings auch noch nicht weiß, ob ich eine Abschreibung durchführen kann. Und bzgl. der Wohn/Nutzfläche. Bei den Angaben zur Berechnung eigengenutzt und vermietet hätte ich jetzt theoretisch nur die Wohnqm (z.b. 80qm und 110qm) angegeben. Aber bei der Berechnung zu Haus und Grund/Boden (Abschreibung) deutlich mehr qm. (Haus z.b. 700qm und grundstück 1000qm. Da meckert das System, verständlicherweise. Wie mache ich das richtig?
Mehr Fragen habe ich nun wirklich nichtmehr…Danke :wink:

Danke und viele Grüße
HB_2009

Danke Hermann!!
VG HB_2009

hallo!

ist ein bissl verzwickt, weil hier zwei unterschiedliche aspekte zusammenkommen: teilweise vermietung und teileigentum.

ideal wäre (gewesen), bereits im notariellen kaufvertrag für den zu vermietenden teil einen gesonderten betrag (als anteil vom gesamtkaufpreis) festzuschreiben und über exakt dessen höhe ein gesondertes darlehn.
bsp.: gesamtkaufpreis 100einheiten, getrennt in 40einheiten vermietbares eigentum sowie 60einheiten selbstgenutztes eigentum. und weiterhin: erstes darlehn (vermietetes eigentum) 40einheiten, zweites darlehn 60einheiten (selbstgenutztes eigentum).

dann hätte im kaufvertrag noch klar stehen sollen, wer welchen anteil an diesen teileigentümern hält und wer für welchen darlehnsanteil zuständig ist.
wieder als beispiel:
person 1 und 2 teilen sich den kauf 1/2 zu 1/2, werden also zu genau diesen teilen teileigentümer (jeweils hälftig). insgesamt haben personen 1 und 2 20% des kaufpreises inkl. nebenkosten, also 20einheiten, als eigenkapital vorgehalten.
dies müßte ebenfalls über den notariellen kaufvertrag festgehalten und mittels überweisungsbuchungen nachweisbar sein.
dann würde das eigenkapital zu 100% für den eigengenutzten teil verwendet, und der vermietete teil würde zu 100% finanziert (ebenfalls über ein eigenes darlehnskonto!).
wenn das so eingerichtet ist, dann gibt es grds. keine probleme beim finanzamt hinsichtlich der anerkennung des kaufpreises und damit der steuerlichen ansetzbarkeit. dann müßte nur noch geklärt werden, wie die aufteilung des mietverhältnisses verliefe - idealerweise auch hier 50:50, womit auch beide teileigentümer als vermieter im mietvertrag aufgeführt werden müßten, bei vermieter zu gleichen teilen die tilgung (darlehnszins wird ja mit den mieteinnahmen gegengerechnet) und die nebenkosten tragen.
im falle einer ungleichen verteilung (z.b. 70:30) müßte das eben analog aufgeschlüsselt un din die steuererklärung eingetragen werden.
achtung hierbei: solange ihr nicht verheiratet seid und getrennte steuererklärungen abgeben müßt, wäret ihr beide dann auch vermieter und müßtet eure mieteinnahmen und -ausgaben anhand der oben exemplarisch geschilderten aufteilung angeben.

so wäre der idealfall. kompliziert wird´s allerdings, wenn all diese dinge notariell nicht festgehalten wurden, wenn kein eigenes darlehnskonto für den vermietbaren anteil besteht, wenn sich das eigentum nicht zu gleichen teilen (je 50%) aufteilt und vor allem das teileigentum zur vermietung ungleich oder gar einseitig aufgeteilt ist. das kann je nach individueller lage mehr oder weniger sinnvoll sein.
„leichter“ habt ihr´s ab dem moment, ab dem ihr verheiratet wäret…

ein notar hätte euch in kenntnis der gesamtsituation aufklären können, ein guter bankberater ebenso. ist der kaufvertrag bereits unterschrieben, geht in diese richtung nichts mehr, dann wird das fa tatsächlich ausschließlich die reinen flächen-qm (brutto, also außemfläche) akzeptieren, zzgl. möglicher anteiliger nutzflächen wie wege, garagen und zufahrten.
bei einer grundstücksgröße von 1000qm und einer (fiktiven) wohnfläche von 200qm, wovon 100qm vermietet würden, würde das fa sehr wahrscheinlich folgendermaßen vorgehen:
kaufpreis 100einheiten, dies aufzuteilen in grundstück und wohneinheit (angenommen: grundstück 80%, haus 20%); hiervon vermietete fläche 100qm, daher anrechnung auf kaufpreis 10% aus 100einheiten - zzgl. möglicher wege und zufahrten etc. von (fiktiv) 50qm, ergäbe 10einheiten (wohnfläche) sowie 1/16 aus den verbleibenden 80einheiten (da 50qm von 800qm).

alles etwas komplex, ich weiß - ich hoffe, ich konnte da weiterhelfen…

saludos, borito

Hallo HB 2009,

sorry ich war verreist.
Ich denke es geht nicht mehr wie 50 %.

Viel ERFOLG wünscht

wolfgang aus oberbayern.

mein Partner und ich haben letztes Jahr ein Haus ersteigert.
Da wir (noch nicht) verheiratet sind, ist es eine
Grundstücksgemeinschaft. Nun will ich meine Steuererklärung
machen. Welchen Kaufpreis gebe ich an? 100% oder 50%?

Hallo,
mein Partner und ich haben letztes Jahr ein Haus ersteigert.
Da wir (noch nicht) verheiratet sind, ist es eine
Grundstücksgemeinschaft. Nun will ich meine Steuererklärung
machen. Welchen Kaufpreis gebe ich an? 100% oder 50%?

Hallo,

je nach dem wie es im Vertrag steht. 50% vermutlich zzu gleichen teilen, dann nur den Betrag den Sie bezahlt haben.

Gruß Mona Beeg