Eine Grundstücksgemeinschaft mit meinem Bruder zu je 50 %, kann mein Anteil von einer Firma verwaltet werden , ist dies möglich und muss der Bruder seine Zustimmung geben.
Jeder kann seine Rechte selbst ausüben oder jemanden damit betrauen. Geschäftspartner (hier der Bruder) hat das nicht zu interessieren.
vnA
Hallo,
Eine Grundstücksgemeinschaft mit meinem Bruder zu je 50 %,
kann mein Anteil von einer Firma verwaltet werden , ist dies
möglich und muss der Bruder seine Zustimmung geben.
Das kommt auf den Gesellschaftsvertrag an.
Steht die Geschäftsführung allen Gesellschaftern gemeinschaftlich zu, kannst du nur mit Zustimmung aller Gesellschafter die Geschäftsführung auf einen fremden Dritten übertragen.
Dein Bruder muß also zustimmen. Was du mit „deinen Anteil verwalten“ genau meinst, ist mir unklar. Normalerweise darfst nur du selbst als Gesellschafter auftreten.
Wenn an einer Gesellschafterversammlung nur Gesellschafter teilnehmen dürfen, hat ein fremder Dritter dort nichts zu suchen und kann also auch nicht für dich abstimmen oder handeln.
Wie gesagt: es kommt auf die Regelungen im Gesellschaftsvertrag und vor allem auf die gesetzlichen Regelungen an, ob da ein Widerspruch besteht.
Gruß:
Manni
Wenn ich formell ordnungsgemäß vertreten werde, ist mein Vertreter für mein Gegenüber „ich“. Mit allem was dazugehört und mit allen Risiken für mich.
vnA
Wenn ich formell ordnungsgemäß vertreten werde, ist mein
Vertreter für mein Gegenüber „ich“. Mit allem was dazugehört
und mit allen Risiken für mich.
Genau!
Wenn du formell ordnungsgemäß vertreten wirst, ist das OK.
Es geht aber genau um das „wenn“ und das „ordnungsgemäß“.
In einer GbR kaspern wir gerade über diese Punkte herum und 2 Prozesse wurden schon verloren, da keine ordnungsgemäße Vertretung vorlag.
Recht vielen Dank für Eure schnellen konstruktiven Antworten.
Mit dem Bruder besteht kein Gesellschaftsvertrag
Gruß der nette Hamburger