Was passiert , oder was kann man unternehmen, wenn es in einer Grudstücksgemeinschaft mit einem
Bruder , je 50 % Anteil, keinen Gemeinschaftsvertrag zu keiner Einigung kommt ?
Besteht außer der Teilungsversteigerung noch ein andere juristischer Weg eine Einigung herbei zu führen ?
Vorkaufsrecht bzw. Verkaufsangebot seines Miteigentumsanteils?
G imager761
Hallo,
Was passiert , oder was kann man unternehmen, wenn es in einer
Grudstücksgemeinschaft mit einem
Bruder , je 50 % Anteil, keinen Gemeinschaftsvertrag zu keiner
Einigung kommt ?
Über was soll sich überhaupt geeinigt werden?
Du kennst diese Angelegenheit genau, aber jeder Andere muß sich erstmal ein Bild machen können …
Gruß
Jörg Zabel