Grundstücksgrenze?

Auf einen Grundstück wurde ein Baum gepflanzt und dem Nachbarn gefällt der Abstand zu seiner Grundstücksgrenze nicht. Die Frage ist, betr. es überhaupt sein-en Grundstück/Mindesabstand? Ihr müsst Euch zwei parallel liegende Grundstücke denken, eines davon ist jedoch noch in der Mitte geteilt. Sprich es sind 3 Grundstücke. Der Baum steht auf Grundstück 3 und ist mit o gekennzeichnet.Kann Grundstück überhaupt auf Einhaltung des ndestabstandes bestehen? Der Mindesabstand würde ja wenn überhaupt nur die spitze Ecke betreffen.
|__1__|_2___|
|… . o |
|_3_____3___|

Einen wunderschönen guten Tag,

ein Grenzabstand ist ein Grenzabstand egal ob die Grenze eine gerade Linie oder ein spitzer Winkel ist.

Viele Grüße
Elton

Hallo,

hier wäre die Angabe des Bundeslandes sehr hilfreich.

Nachbar-Recht ist Länderrecht.

Ich meine, dass in den meisten Bundesländern Bäume mit mehr als zwei Meter höhe mehr als zwei Meter von der Grenze weg sein müssen (Gemessen ab Mittelpunkt des Stammes).

Viele Grüße
Lumpi

Hallo

hier wäre die Angabe des Bundeslandes sehr hilfreich.

Zitat: „Auf eine n Grundstück wurde ein Baum gepflanzt“
—> Berlin.

Nachbar-Recht ist Länderrecht.

Stimmt weitgehend.

Ich meine, dass in den meisten Bundesländern Bäume mit mehr
als zwei Meter höhe mehr als zwei Meter von der Grenze weg
sein müssen (Gemessen ab Mittelpunkt des Stammes).

Das 16x abzuprüfen wäre mir zu mühsam. Die Leute sollen sich einfach angewöhnen, bei Rechtsfragen ihr Land anzugeben. Bundesrecht gibt es bekanntlich nur auf eng umgrenzen Rechtsgebieten.

Gruß
smalbop