Moin-moin. Mein Garten grenzt mit dem Garten des Nachbars dessen Grundstück um ca 1m höher als mein liegt. Die Frage ist wer soll diese Böschung stützen, er oder ich? Und wenn ich die Stützmauer erbauen sollte, müßte ich dann diese Wand nur an meinem grund errichten oder halb an meiner und halb an seiner Seite? Denn sein Grundstück stand lange Zeit unbebaut und um den Erdrutsch zu verhindern habe ich eine Natursteinmauer längst gemauert. Jetzt sagt der Käufer(Nachbar) ich solle die Mauer wegnehmen da deise teilweise in sein Grundstück einsneidet. Wer hat denn nun Recht? Im voraus dankbar!!!
Hallo ,
leider kann ich dir da nicht weiterhelfen.
Allerdings ist es sicher ratsam vom Vorbesitzer des Nachbargrundstückes eine schriftliche Genehmigung zur Errichtung der Natursteinmauer nachträglich einzuholen.
MfG
Elmar
Ehrliche kurze Antwort :
Keine Ahnung. Ich vermute das wäre eher eine juristische Frage im Nachbarschaftsrecht
Moin-moin. Mein Garten grenzt mit dem Garten des Nachbars
dessen Grundstück um ca 1m höher als mein liegt. Die Frage ist
wer soll diese Böschung stützen, er oder ich? Und wenn ich die
Stützmauer erbauen sollte, müßte ich dann diese Wand nur an
meinem grund errichten oder halb an meiner und halb an seiner
Seite? Denn sein Grundstück stand lange Zeit unbebaut und um
den Erdrutsch zu verhindern habe ich eine Natursteinmauer
längst gemauert. Jetzt sagt der Käufer(Nachbar) ich solle die
Mauer wegnehmen da deise teilweise in sein Grundstück
einsneidet. Wer hat denn nun Recht? Im voraus dankbar
Hallo ,der Nachbar muß dafür sorgen das kein Erdrutsch kommt,wenn Sie aber eine Mauer gesetzt haben , kann er froh sein, denn es müssen beide Eigentümer bezahlen, wenn eine Abgrenzung in Frage kommt.