Grundstücksgrenze

Liebe/-r Experte/-in,

meine Nachbar und ich haben die Grenze zwischen unseren privaten Grundstücken „angepasst“. Sie verlief schräg und wir haben sie begradigt, damit beide Grundstücke einen quadratischen Charakter erhalten. Die Größe der Flächen, die jeder von uns abgeben musste bzw. dazu erhalten hat, ist nahezu identisch.

Dies geschah bereits vor mehr als 30 Jahren und wird seitdem friedfertig geduldet. Nun besteht die Möglichkeit, dass mein Nachbar sein Grundstück verkauft. Um Problemen mit dem künftigen Eigentümer vorzubeugen, möchte ich den Sachverhalt endlich rechtlich sichern.

Meine Frage: Reicht es aus, wenn die Grundstücke durch das Katasteramt neu vermessen werden oder muss auch ein Notar beschäftigt werden, um den Grundstückstausch vertraglich zu regeln?

Ich danke recht herzlich für Ihre Antwort und verbleibe mit vielen Grüßen! Helmut Gieseler

Beim Flächentausch, den Sie ja offensichtlich beabsichtigen, sind ein notarieller Tauchsvertrag mit Auflassung und Grundbucheintragungen nötig.
MfG
H.G.