Nachdem das Haus fertig gestellt wurde, entstand ein neues Haus auf dem linken Grundstück. Dieser Hausbesitzer hat das Haus ca. 20cm zu tief in die Landschaft gesetzt.
Eine Garage dient als Grenze.
Darf man gegen die Garage seinen Mutterboden auftragen, um selbst eben zur Landschaft zu sein?
ich bin mir in der rechtlichen Situation nicht sicher , aber solange der Mutterboden auf dem eigenen Grundstück bleibt muß man das vermutlich akzeptieren.
Sollte allerdings ein Schaden entstehen wie z.B. Schimmel o.ä. gilt für mich das Verursacherprinzip.
Wenn du keine Nachteile davon hasgt solltest du es einfach akzeptieren.