Hallo zusammen,
angenommen, ein Schrebergarten grenzt an ein Grundstück mit einem Niveauunterschied von ca. 1,20 m. Die Grenze von dem höheren Grundstück ist mit Brettern uä. „abgesichert“, jedoch gerät der Hang nach vielen Jahren langsam ins rutschen. In relativ geringem Abstand zu der Grundstücksgrenze steht die Laube des Schrebergartens und der Hang hat sie inzwischen erreicht und drückt dagegen, sodass sich die Laube schon verzieht. Nun haben Grundstückseigentümer und Schrebergartenpächter die Notwendigkeit erkannt, die Grundstücksgrenze nachhaltig abzusichern.
Die Frage ist nun, wer wie für die Kosten aufkommt: der Grundstückseigentümer allein (weil der Hang von seinem höhergelegenen Grundstück kommt), der Grundstückseigentümer und der Schrebergartenpächter jeweils zur Hälfte (weil es die Grenze zwischen beiden gleichermaßen betrifft) oder vielleicht der Schrebergartenverein als Eigentümer des Pachtgrundstücks (das bedroht wird)?
Aus den Statuten des Schrebergartenvereins wird man dabei nicht wirklich schlau: dort steht nur, dass alle baulichen Veränderungen der Zustimmung des Vereins bedürfen.
Also wie verhält es sich also in so einem Fall? Wer weiß da Rat?
Viele Grüße,
ente