Grundstücksgrenze absichern

Hallo zusammen,

angenommen, ein Schrebergarten grenzt an ein Grundstück mit einem Niveauunterschied von ca. 1,20 m. Die Grenze von dem höheren Grundstück ist mit Brettern uä. „abgesichert“, jedoch gerät der Hang nach vielen Jahren langsam ins rutschen. In relativ geringem Abstand zu der Grundstücksgrenze steht die Laube des Schrebergartens und der Hang hat sie inzwischen erreicht und drückt dagegen, sodass sich die Laube schon verzieht. Nun haben Grundstückseigentümer und Schrebergartenpächter die Notwendigkeit erkannt, die Grundstücksgrenze nachhaltig abzusichern.

Die Frage ist nun, wer wie für die Kosten aufkommt: der Grundstückseigentümer allein (weil der Hang von seinem höhergelegenen Grundstück kommt), der Grundstückseigentümer und der Schrebergartenpächter jeweils zur Hälfte (weil es die Grenze zwischen beiden gleichermaßen betrifft) oder vielleicht der Schrebergartenverein als Eigentümer des Pachtgrundstücks (das bedroht wird)?

Aus den Statuten des Schrebergartenvereins wird man dabei nicht wirklich schlau: dort steht nur, dass alle baulichen Veränderungen der Zustimmung des Vereins bedürfen.

Also wie verhält es sich also in so einem Fall? Wer weiß da Rat?
Viele Grüße,
ente

Hallo,

viel wichtiger wäre es,die Ursache des Hangrutsches zu finden…

Bei 1,20 Meter dürfte sowas nämlich normal nicht passieren.

Erst wenn man die Ursache kennt,kann man auch an die Sicherung des Hanges gehen.

Hallo,
Uns was hat das mit der Frage der Kostenverteilung zu tun?

Greetz
T.

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Naja, vielleicht sind es auch 1,60 m. Ich bin ziemlich schlecht im Schätzen…

Fakt ist jedenfalls, die Bretter sind über die Jahre morsch geworden und teilweise nicht mehr vorhanden. Bisher wurde immer nur notdürftig gesichert. Der Hang rutscht und drückt nun mit dem vollen Gewicht des höhergelegenen Grundstücks gegen die Schreberlaube. Das ganze soll nun nachhaltig abgesichert werden und ein erster Kostenvoranschlag einer Baufirma lag bei ca. 10.000 Euro (ziemlich teuer, mit eigenem Arbeitseinsatz aller beteiligten Anlieger lässt sich das bestimmt noch ein wenig drücken).

Die Frage war aber:
Wie sieht die rechtliche Lage aus? Wer muss sich wie an den Kosten beteiligen?
Vorhandene Personen sind der Eigentümer des höhergelegenen Grundstücks, der Pächter des Schrebergartens und der Eigentümer des Schrebergartens (Verein).

Viele Grüße,
ente

Kleingartenverein Grundstückseigentümer??
Servus,

keine Antwort, aber eine Präzisierung: Vermutlich ist der Verein nicht Eigentümer, sondern Pächter des Grundstücks, und der Eigentümer ist jemand anders - häufig die Gemeinde.

Schöne Grüße

MM

Zunächst wäre erst einmal zu klären, wie dieser Niveauunterschied der beiden benachbarten Grundstücke überhaupt zustande kam.
Maßgeblich für die Frage, wer die Kosten zu übernehmen hat, ist, wer das natürliche Niveau (durch Aufschütten oder Abgraben) verändert hat. Derjenige ist auch für die Sicherung des Hangs zuständig und er muss diese Sicherung auf seinem Grundstück und seine Kosten anbringen.

Gruß florestino

Hallo,
grundsätzlich sollte sich ein Pächter(!) zunächst mal an seinen eigenen Grundstückseigentümer und Verpächter wenden und eine einwandfreie Pachtsache einfordern.

Der Grundstückseigentümer des tieferen Grundstücks sollte dann mal nachsehen, wo überhaupt die Grenze verläuft. Ist der Hang nicht einmal sein Eigentum, muss kein Eigentümer störende Einwirkungen von einem anderen Grundstück dulden, dazu gehören auch Erde und morsche Holzbalken.

Eine Ausnahme davon ist das Verursacherpinzip. Dazu müsste der tieferliegende Eigentümer aber selbst den Höhenunterschied durch Abgrabung verursacht haben.

Liegt der Hang nicht eindeutig auf einer Seite der Grenze und ist kein Verursacher mehr ermittelbar, ist es ggf. tatsächlich eine beiderseitige Grenzeinrichtung. Dann greift möglicherweise bundeslandabhängiges Nachbarrecht.

Gruß vom
Schnabel