Grundstücksgrenze - Abstand

Guten Tag,

angenommen Person G hat vor einem Jahr eine Garage an die Gründstücksgrenze des Nachbarns (N) gebaut. Die Garage ist 9x3 m groß, auf den 3m Seiten jeweils ein Tor und auf einer 9m Seite (zum Nachbarn) sind davon 6 m mit Brettern verkleidet (Sichtschutz). Bauart wie handelsüblich Carports (nur 2m hoch) ohne „festen Boden“.

  1. Meiner Meinung nach darf eine Garage in diesem Maße gemäß §6 (7) 1. SächsBO in Sachsen ohne Abstand zur Grundstücksgrenze erbaut werden. Ist das so richtig? http://www.saxonia-verlag.de/recht-sachsen/421_1bs.pdf

Jetzt möchte Person G hin zur gleichen Grundstücksgrenze eine Art Pavillion errichten. Dies soll die Größe 6x3 m haben (6m länge entlang zur Grundstücksgrenze) und mit Brettern zum Nachbarn hin geschlossen sein.

  1. Wie ist dieser Pavillion rechtlich zu bezeichnen - Gibt es dafür bestimmte Abstandsflächen?

  2. Beeinflussen sich diese beiden Bauungen hinsichtlich eines Abstands zur Grundstücksgrenze?

Vielen Dank für die Antwort(en) und einen schönen Tag noch,

Victoria.

Hallo Viktoria,

in Ba-Württ. ist es so, dass

  1. Carport und Pavillion genehmigungspflichtig wären und
  2. Carport plus Pavillion zusammen eine bestimmte Größe nicht überschreiten dürfen.
    Beides sind mit dem Grundstück verbundene „Bauwerke“ und daher genehmigungspflichtig.
    Fragt ganz gezielt bei Eurem Baurechtsamt (Rathaus, Gemeindeverwaltung) nach.

Grüße
Mara

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