Grundstücksgrenze Bestandsschutz ?

Hallo

Habe vor mir ein Grundstück was schon seit 50 Jahren bebaut ist zu kaufen. Der Vorbestitzer und der Nachbar haben sich geeinigt die Grenze etwas zu verlegen was beiden zugute kommt bzw. kam. Ich würde es auch so übernehmen aber was ist z.b. wenn mein Nachbar stirbt oder auszieht und der neue Käufer bzw. neue Nachbar beharrt auf der Orginal Grundstücksgrenze. Muss ich da neu Vermessen oder kann man so etwas mit einigung geltend machen dass es wie einen Bestandsschutz gibt ? Die Fläche des Grundstückes wird hierbei nicht beeinträchtigt. Der Nachbar gibt mir nur oberhalb des Grundstücks 10 m² und ich gebe ihn unterbalb die 10m² wieder.

Vielen Dank
Mfg

Grundstücksgrenzen sind für jedes Grundstück in der Regel genau festgelegt und im Grundbuch bzw. im Katasteramt in Form einer gemaßten Flurkarte hinterlegt. Übertragene (kurzzeitige) Nutzungsrechte, ob entgeltlich oder ohne, beeinflussen diese Festlegungen nicht. D.h. auch wenn ich meinen Zaun mit Absprache meines Nachbarn versetze, ändert sich nicht meine Grundstücksgrenze im eigentlichen Sinne. Gründstücke bzw. Flurstücke ändern (teilen, vergrößern etc) kann man nur mit offizieller Eintragung, ein Gewohnheitsrecht gibt es hier nicht. Dies ist aber mit Kosten verbunden. Fazit: Wenn sich ein neuer Eigentümer auf die „wirklichen“ Grundstücksgrenzen beruft, dann hat er das Recht dazu.