Hallo,
angenommen eine Grundstücksgrenze „muss“ neu vermessen werden. Wer trägt die kosten für diese Vermessung?
Der Antragssteller, beide Parteien oder im Streitfall der Schuldige (also dass zb sein Zaun/ garage auf dem nachbarsgrundstück steht und dies nur durch eine vermessung heraus gefunden werden kann)?
Vielen Dank,
Thomas
Hallo
angenommen eine Grundstücksgrenze „muss“ neu vermessen werden.
Wer trägt die kosten für diese Vermessung?
Das kommt darauf an, warum die Grundstücksgrenze neu vermessen werden muss und wer das angeordnet hat. So aus dem Freien heraus kann man das nicht beanworten.
Dea
Hallo,
angenommen eine Grundstücksgrenze „muss“ neu vermessen werden.
Wer trägt die kosten für diese Vermessung?
Das kommt darauf an, warum die Grundstücksgrenze neu vermessen
werden muss und wer das angeordnet hat.
Im Zweifelsfall derjenige, der es in Auftrag gegeben hat. Ob derjeinige dann sein Geld irgendwoher zurückbekommt, müsste zivilrechtlich geklärt werden.
Gruß
Jörg Zabel
Im Zweifelsfall derjenige, der es in Auftrag gegeben hat.
Das ist offensichtlich, war aber glaube ich nicht die Frage, sondern wer letztlich die Kosten zu tragen hat,
Ob
derjeinige dann sein Geld irgendwoher zurückbekommt, müsste
zivilrechtlich geklärt werden.
Oder eher öffentlich-rechtlich. Wäre es eine zivilrechtliche Frage, würde wohl gleich derjenige, der die Kosten letztlich trägt, den Auftrag selbst geben.
Gruß
Dea