Hallo!
In den neuen Ländern haben sozialistische Banausen vielerorts Grenzsteine und Vermessungspunkte ausgebuddelt. Für Jahrzehnte gehörte der Grund allen und keinem. Etwa für die Ermittlung der Grundsteuer oder zur Einhaltung von Grenzabständen zur Straße bei beabsichtigter Bebauung müßte man wissen, wo öffentlicher Grund aufhört und Privatgelände anfängt. Auch für die Gemeinden ist es nicht ganz unwichtig, zu wissen, für welche Flächen sie zuständig sind.
Sämtliche Pläne aus der Zeit vor 1948 mit Flubezeichnungen und Bemaßungen existieren beim Katasteramt. Nun müssen aus den Plänen die Grenzen von öffentlichen Straßen und Privatgrundstücken wieder rekonstruiert werden.
Der Sachstand ist also, daß die Gemeinde keine Ahnung hat, welche Flächen zu ihren Straßen und Wegen gehören und welche nicht. Wenn jetzt ein Anwohner ein Gebäude errichten will, muß er Grenzabstände einhalten. Dafür muß das Gelände vermessen werden. Nur: Wer bezahlt den Spaß? Es geht hier also nicht darum, auf privatem Grund etwas zu vermessen. Das müßte natürlich der Grundeigentümer bezahlen. Es geht um die Feststellung der Grenzen zwischen privatem und Gemeindegrund.
Wenn man die Gemeinde fragt, zahlt nach deren Sichtweise der Private. Das aber mag ich nicht einsehen. Ginge es um Kleinkram, zahlt man den besser unabhängig von der Rechtslage selbst, wenn die Angelegenheit zügig erledigt sein soll. Hier aber gehts um erhebliche Beträge.
Vermutlich ist das Ganze eine Rechtsfrage und sehr wahrscheinlich gibt es bereits Gerichtsurteile, denn die Problematik existiert in zahllosen Gemeinden in den neuen Ländern. In meiner Gemeinde wurde gerade erst der Auftrag vergeben, ein Straßen- und Wegekataster zu erstellen. Die Gemeinde hat keinen Überblick über den Bestand. Hier herrschen diesbezüglich Verhältnisse wie im wilden Westen. Es kommt bis heute vor, daß sich jemand ein paar Pflöcke und etwas Draht nimmt und damit am Gemeinderand einen Garten absteckt, ein paar Mal mit dem Traktor hin und hergefahren und fertig ist der Weg. Schier unglaublich, aber so ist der wilde Osten.
Noch einmal kurz: Wer zahlt für die Feststellung der Grenzen zwischen öffentlichem und privaten Grund? Gibt es dafür einschlägige Urteile?
Gruß
Wolfgang
Hallo Wolfgang
In den neuen Ländern haben sozialistische Banausen vielerorts
Grenzsteine und Vermessungspunkte ausgebuddelt.
Du wirst es nicht glauben, das gibt es im Westen häufiger als du denkst!
Sämtliche Pläne aus der Zeit vor 1948 mit Flubezeichnungen und
Bemaßungen existieren beim Katasteramt. Nun müssen aus den
Plänen die Grenzen von öffentlichen Straßen und
Privatgrundstücken wieder rekonstruiert werden.
Der Sachstand ist also, daß die Gemeinde keine Ahnung hat,
welche Flächen zu ihren Straßen und Wegen gehören und welche
nicht. Wenn jetzt ein Anwohner ein Gebäude errichten will, muß
er Grenzabstände einhalten. Dafür muß das Gelände vermessen
werden. Nur: Wer bezahlt den Spaß? Es geht hier also nicht
darum, auf privatem Grund etwas zu vermessen. Das müßte
natürlich der Grundeigentümer bezahlen. Es geht um die
Feststellung der Grenzen zwischen privatem und Gemeindegrund.
So eine Grenze „gehört“ immer mindestens zweien, nämlich den beiden Nachbarn, das wären die Gemeinde und du. Wenn du ein Gebäude errichten willst, dann ist es auch deine Pflicht dafür zu sorgen, dass sämtliche Auflagen (Grenzabstand usw.) eingehalten werden. Dein Grundstück geht bis zur Grenze, soweit willst du es sicher ausnutzen, somit bist du auch für diese Grenze verantwortlich.
Wenn man die Gemeinde fragt, zahlt nach deren Sichtweise der
Private. Das aber mag ich nicht einsehen. Ginge es um
Kleinkram, zahlt man den besser unabhängig von der Rechtslage
selbst, wenn die Angelegenheit zügig erledigt sein soll. Hier
aber gehts um erhebliche Beträge.
- Was würdest du als Bürgermeister mit einer leeren Kasse machen?
- Wie hoch setzt du deinen eigenen Stundenlohn an? Gute Arbeit kostet Geld.
Noch einmal kurz: Wer zahlt für die Feststellung der Grenzen
zwischen öffentlichem und privaten Grund? Gibt es dafür
einschlägige Urteile?
Rechtlich gesehen muss derjenige zahlen, der die Grenzmarken entfernt hat. Das muss demjeningen aber erst mal bewiesen werden. Ich gehe davon aus, dass der Beweis nicht möglich ist. Die genaue Rechtslage kannst du bei der zuständigen Katasterbehörde erfragen (Sowas ist Ländersache).
Von daher müsste eigentlich das gelten, was man hierzulande sagt: „Wer bestellt, bezahlt.“ Das wirst wohl leider du sein.
Gruß
Jörg Zabel
P.S.: Wie hast du das Grundstück erworben? Wurden dir im Zusammenhang mit dem Kauf nicht die Grenzen gezeigt?
Rechtlich gesehen muss derjenige zahlen, der die Grenzmarken
entfernt hat. Das muss demjeningen aber erst mal bewiesen
werden.
Hallo Joerg,
diese Beweisführung ist kein Problem. Über die Täterschaft gibts nämlich keinerlei Zweifel. In der DDR war das Banausentum staatlich organisiert, war es offizielle politische Linie, die Grenzen großer Güter (damaliger Sprachgebrauch: Junkerland) verschwinden zu lassen. Es hat also keiner heimlich Grenzsteine entfernt. Vielmehr wurde dieses Tun als Fortschritt zelebriert, weil man eben solche Sachen im Volkseigentum nicht mehr braucht. Deshalb findet man in manchen ländlichen Bereichen keinen einzigen Grenzstein und keinen Meßpunkt mehr. Die Meßtrupps haben hier ihre wahre Freude. So stellt sich heute die Kostenfrage für die Neuvermessung in ganzen Dörfern. Darüber hinaus stellen sich Haftungsfragen etwa bei Unfällen, wenn nicht klar ist, was Gemeindefläche und was Privatgrund ist.
Natürlich kann ich den Bürgermeister verstehen, der die chronisch schwindsüchtige Gemeindekasse sieht. Das aber halte ich für die rechtliche Bewertung für belanglos.
P.S.: Wie hast du das Grundstück erworben? Wurden dir im
Zusammenhang mit dem Kauf nicht die Grenzen gezeigt?
Nein, es gab nur eine Flurstückbezeichnung und Reste vergammelter Zäune. Die Zäune stehen aber buchstäblich an beliebiger Stelle und haben mit Grundstücksgrenzen nichts zu tun.
Gruß
Wolfgang
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