Grundstücksgrenzmauer abreißen mit Fremdbebauung auf dem Nachbargrundstück

Hallo all, ich habe vor kurzem ein Haus mit Grundstück in Sachsen Anhalt gekauft. Auf dem Grundstück steht ein alter Stall, welcher absolut baufällig ist. Diesen möchte ich nun abreißen und habe damit auch schon angefangen. Nun hat mein Nachbar, da eine Stallmauer auch eine Grenzmauer ist ein Eingang für sein Haus einfach an diese Mauer gebaut ohne eine eigene Mauer davor zu setzen. Nun will mein Nachbar, dass ich einen Keil der Quermauern in mein Grundstück stehen lasse, damit die von Ihm benutzte Mauer nicht einstürzt. Angeblich war er bei seinem Architekten und dieser meinte, ich müsse dafür sorgen, dass seine (unsere) Mauer nicht einstürzt. Kann ich mir zwar nicht vorstellen das es so stimmt aber vielleicht weiß einer von euch ja mehr? Ich habe jetzt erstmal aufgehört die anderen Mauern volständig abzubrechen, das sieht natürlich sch… aus. Was sagt Ihr dazu Antworten ggf. mit Rechtsauszügen oder Quellenangabe.

Google mal nach dem Nachbarrecht für Sachsen-Anhalt und lies dort die entsprechenden Paragrafen zu Grenz-/Nachbarwand.

Hallo,

ich würde mit bei der Gemeinde die ofiziellen Pläne anschauen, um erstmal festzustellen, wo die Grenzmauer steht. Steht sie ganz auf Deinem Grund, ganz auf nachbars Grund oder 50:50.

Wenn sie 50:50 steht, gehört jedem eine halbe Wand, d.h. Du kannst sie nicht einfach abreissen, der Nachbar kann aber mit der Mauer weiterarbeiten (für seine Hälfte) Wie es da rechtlich aussieht, keine Idee, sorry.

Auf jeden Fall das Gespräch mit dem Nachbarn suchen und eine gütliche Einigung finden.

Viel Erfolg

Jürgen

Da du der Zustandsstörer bist, ist davon auszugehen, dass du nur so viel abreißen darfst, dass die Standsicherheit des Nachbargebäudes nicht beeinträchtigt ist bzw. musst du die Standfestigkeit anderweitig gewährleisten…

vnA

Hallo
ich sehe das ähnlich wie vnA das schon schrieb

Fang z.B. hier mal mit den Grundlagen an
http://www.nachbarrecht-ratgeber.de/nachbarrecht/gre…
(ganz unten kommt dann die Grenzwand)
Alles weitere dann
http://www.baumarkt.de/nxs/1342///baumarkt/alt/Nachb…
z.B. §§ 10, 13 …

D.h. selbst wenn es „Deine“ Wand auf Deinem Grundstück ist (und nicht vielleicht 1-2 cm auf Nachbar’s Grund), so ist durch den geduldeten=gestatteten Anbau des Nachbarn an Deine Grenzbebauung nun ein Anspruch des Nachbarn auf Erhalt der Grenzwand und deren tragender Funktion entstanden. Ohne Erlaubnis des Nachbarn darfst Du nicht einfach so abreissen - allerdings muss sich der mitnutzende Nachbar auch an den Instandhaltungskosten beteiligen.

Grüsse Rudi