wie aus einer Frage zuvor zu sehen, möchte ich mit meinem Vater zusammen ein Grundstück kaufen und darauf ein 2-Familienhaus zur Vermietung bauen.
Nun die Frage soll ich mich auch mit ins Grundbuch eintragen lassen oder nur mein Vater - welche Vor- und Nachteile hätte ich, wenn ich mit drin stehe.
Erbschaftssteuer habe ich dann später nicht zu zahlen ist das korrekt?
Kostenaufteilung des Projekt liegt bei ca. 1/3 ich und 2/3 mein Vater.
Sofern Sie der einzige Erbe des Vaters sind und sich auch nach ihrer Mutter kein anderer Erbe einstellen könnte, ist die Lösung unbedenklich. Beträgt der Wert des geerbten Vermögens später mal nicht mehr als € 400.000, bleibt dieses Erbe für Sie steuerfrei.
Also ich habe noch einen Bruder, der investiert aber nicht das Projekt mit, also das machen nur ich und mein Vater.
Also ich glaube, das Wer wird ja nicht steigen und für das Grundstück + Haus hätten wir kosten von ca. 200.000 €
In diesem Falle sollt Ihr Vater nicht ins Grundbuch, weil ansonsten später im Erbfall Ihr Bruder erbmäßig auch an Ihren eigenen Investitionen zwangsläufig teilhat. Sie können Ihren Vater absichern, indem Sie ihm ein Lebenslängliches Wohnrecht unter der üblichen Verbrauchskostenbeteiligung des jeweils Begünstigten, ggfs. auch noch für die Mutter, löschbar mit Todesnachweis einräumen. So entgehen Sie allen Erbquerelen und der Vater bzw. auch die Mutter wären abgesichert.
Was die vorstehenden Antworten nicht hergeben, aber bedeutsam werden kann:
Eine Eigentümergemeinschaft ist fast immer mit einem Risiko verbunden. Es sei denn, Sie regeln möglichst viele Dinge in einem notariellen Vertrag vorab und lassen die Vereinbarungen in das Grundbuch eintragen. Wichtig ist z.B. was geschehen soll, wenn einer verkaufen möchte/muss. Die Gemeinschaft wird bekanntlich nach dem Tode eines ME mit dessen Erben fortgesetzt! Der Erbe kann jederzeit die Versteigerung beantragen, wenn die Ausschlußregelung nicht ausreichend eingetragen worden ist.
Bei offenen Fragen bitte erneut fragen.
MfG aus dem Norden Niedersachsens
H.G.
Hallo, das ist eure Entscheidung.Ich würde mich eintragen lassen, denn dann brauchst du keine Erbschaftssteuer bezahlen,und es gibt später keinen Streit.
Muss man sich dann nur in das Grundbuch für das Grundstück eintragen lassen oder auch später für das Haus?
Wenn ich nun im Grundbuch stehe, habe ich dann irgendwelche Einschränkungen oder was genau heißt das dann für mich?
Danke nochmal!
Danke! Also wie oben von firstguardian geantwortet, am besten dass nur ich im Grundbuch stehen soll?
Den Rest kann man auch so regeln, da habe ich mit meinen Eltern ein sehr gutes Verhältnis und zur Not Notariell?
Wenn ich nun im Grundbuch stehe, habe ich dann irgendwelche Einschränkungen (evtl. Später mal?) oder was genau heißt das dann für mich?
Danke nochmal!
Der Grundbucheintrag umfaßt das Grundstück selber und seine wesentlichenlichen Bestandteile, sowie Zubehör. Wesentliche Bestandteile sind Gebäude, die durch Keller oder Fundamente fest mit dem Grundstück verbunden sind, in Ihrem Falle das Zweifamilienhaus. Zubehör sind u.a. alle mit dem Gebäude verbundenen Teile, wie Leitungen, Heizungen, Heizkörper etc… Zubehör kann ferner ein lose errichteter Stall oder ähnliches sein, wenn dieser nicht Eigentum eines anderen ist und nur vorübergehend auf dem Grundstück aufgestellt wurde. Kurz gesagt - mit dem Eintrag im Grundbuch gehört Ihnen alles, was da liegt und steht.
Ihr Vater überträgt Ihnen das Grundstück in notarieller Form. Danach sind Sie uneingeschränkter Eigentümer und zur Zahlung von Grundsteuern und Kommunalabgaben verpflichtet; die Grunderwerbsteuer fällt nicht an. Tragen Sie im Zuge der Übertragung für den Vater oder auch evtl. für die Mutter das bereits angesprochen lebenslängliche Wohnrecht ein, dann können sich die Wohnberechtigten in der Annahmeerklärung des Rechtes beim Notar für die Dauer dieses Rechtes zur anteiligen Zahlung der eben genannten Abgaben mitverpflicht; dies z.B. in dem Umfang des Anteiles der von diesen genuzten Wohnfläche des Hauses. Bei dem Wohnrecht sollte man neben der Löschung mit Todesnachweis noch den Hinweis aufnehmen, dass dieses Recht auch dann zur Löschung gelangt, wenn der Berechtigte die Wohnung nach erfolgtem Umzug aufgibt.
das kann ohne nähere Kenntnisse nicht pauschal beantwortet werden.
Nun die Frage soll ich mich auch mit ins Grundbuch eintragen
lassen oder nur mein Vater - welche Vor- und Nachteile hätte
ich, wenn ich mit drin stehe.
Vorteil: Sie wären Miteigentümer und müssten Ihren eigenen Anteil nicht mehr erben! Wenn Sie sich mit 1/3 finanziell beteiligen sollten Sie auch mit diesem Anteil im Grundbuch stehen.
Nachteil: Da es sich um ein Mietshaus handelt, müssten Sie einen entsprechenden Anteil an den Betriebskosten tragen und Ihren Anteil an den Mieteinkünften evtl. versteuern.
Erbschaftssteuer habe ich dann später nicht zu zahlen ist das korrekt?
Das kommt darauf an, was Ihnen Ihr Vater sonst noch vererbt, die Freibeträge für Kinder sind hoch und liegen bei 400.000,-- Euro. Aber: Lebt Ihre Mutter noch? Haben Sie Geschwister? Wird Ihr Vater evtl. noch einmal heiraten? In allen Fällen wären Sie nicht Alleinerbe!
Kostenaufteilung des Projekt liegt bei ca. 1/3 ich und 2/3
mein Vater.
Wird das Projekt fremdfinanziert? Dann hat die finanzierende Bank auch ein Wort mitzureden.
Hallo
ich würde mich im Grundbuch mit eintragen lassen. Hierfür gibt es mehrere Gründe. Finanzierungsbelastungen können so abgesichert werden, sei es jetzt zum Bau oder später für größere Reparaturen. Sicherung für Erbfälle, auch für weitere Erben. Sicherung im Streitfalle. Ich würde das Grundstück in Form einer Gesellschaft Bürgerlichen Rechts zu 1/3 und 2/3 kaufen. Der Vorteil besteht hierbei darin, das die Anteile von den Gesellschaftern (Vater und Sohn) verschoben werden können zB 50/50, ohne erneut zu beurkunden. Mit der Erbschaftssteuer der 2/3 des Vaters hat das nichts zu tun.
Der Satz „Eigentum verpflichtet“ ist Ihnen sicher bekannt. Dazu gehören bekanntlich Grundsteuer und ähnliche Abgaben und Steuern zahlen, sowie Straßenanliegerpflichten erfüllen usw. usw.
H.G.