Grundstückskauf: Abweichung zwischen Bebauungsplan und Kaufvertrag

Guten Abend.

Es existiert zu einem Neubaugebiet ein Bebauungsplan. Hier sind für mehrere Reihenhäuse (7 an der Zahl) auch sieben PKW Stellplätze eingezeichnet worden.
Familie A ist von dem Gebiet begeistert und entscheidet sich dazu eines der Grundstücke samt Stellplatz zu erwerben.
Zur Unterzeichnung des Kaufvertrages für das Grundstück erscheint neben den Käufern der Inhaber,Familie B die auch ein Grundstück erwerben will, sowie ein Notar, der alles beglaubigt.
Bei der Durchsicht der Bauunterlagen und des Kaufvertrages wird deutlich, dass auf dem unterschriebenen Plan nur noch sechs Stellplätze eingezeichnet sind und die beiden Familien auch jeweils 1/6 der Gemeinschaftsfläche erwirbt (anstatt der ursprünglichen 1/7). Anstelle des siebten PKW Stellplatzes ist nun ein Baum samt Beet eingezeichnet.
Um die Bebauung der restlichen Grundstücke soll sich zukünftig ein Investor kümmern. Dieser schreibt Familie A und B auch nach gut einem Jahr an und möchte mit der Bebauung beginnen und bittet die Familien hierfür eine Baulast für die Bebauung der restlichen Stellflächen (diese sind allesamt Gemeinschaftsflächen) eintragen zu lassen. In seinem Schreiben und seinen Bebauungsplänen spricht er aber von einer Baulast für 5 Stellflächen, obwohl laut Kaufverträgen von Familie A und B nur 4 Flächen offen sind.
Familie A und B sind nun verunsichert und zögern etwas zu unterschreiben, was sich auf andere Stellflächen bezieht und dem Investor mehr grund zuspricht, als ihm eigentlich zustehen würde.
Wie sollten sich die Parteien verhalten und vor allem, wenn ein Fehler im Kaufvertrag sein sollte und etwas nachträglich wieder geändert wurde und abweicht, sind die Verträge überhaupt gültig?
Hoffentlich ist der Sachverhalt einigermassen verständlich beschrieben worden.

Hallo,
kann es sein, dass sich Stellplatz 6 auf dem Realeigentum eines der Bauvorhaben (d.h. eines der Reihenhausgrundstücke) befindet und nicht durch Baulast gesichert werden muss? Man sollte beim Bauordnungsamt fragen, wo der sechste hin „verschwunden“ ist. Das „sammelt“ diese Baulasten.
Gruß vom
Schnabel
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