Grundstückskauf/Bäume

Hallo, wir wollen uns eine DHH in Niedersachsen kaufen. Der Nachbar (Südwest) hat eine Hecke als Grundstücksteilung gepflanzt, welche bereits ca. 3 m hoch ist und uns eventuell das Sonnenlicht von der Terrasse nimmt. Können wir als Neu-Käufer verlangen, das die Hecke zurück geschnitten werden muss? Ebenso ist es der andere Nachbar (Westen) vom Nachbargrundstück. Was können wir tun ? Oder was könnte man machen ohne gleich mit dem Nachbarn streit zu bekommen? Haben wir Rechte?

Moin,

Haben
wir Rechte?

oh wie liebe ich solche neuen Nachbarn.
Kaum in der Bude und schon wollen sie mir was.

Mein Rat:
Zur gegenseitigen Nervenschonung, sucht euch ein anderes Haus!

Gandalf

Hallo,

Haben wir Rechte?

Ja sicher. Ihr habt Rechte, wie auch jeder andere Mensch in Deutschland, darunter auch deine zukünftigen Nachbarn.

Du kannst verlangen, dass der Überhang und Wurzeln, die in dein Grundstück reinwachsen, abgeschnitten werden. Das aber nur, wenn sie die Nutzung deines Grundstückes beeinträchtigen. Viel mehr aber auch nicht.

Gruss

Iru

Hallo

Hallo, wir wollen uns eine DHH in Niedersachsen kaufen. Der
Nachbar (Südwest) hat eine Hecke als Grundstücksteilung
gepflanzt, welche bereits ca. 3 m hoch ist und uns eventuell
das Sonnenlicht von der Terrasse nimmt. Können wir als
Neu-Käufer verlangen, das die Hecke zurück geschnitten werden
muss?

Verlangen kann man ja viel, aber es ist vermutlich nicht von Erfolg gekrönt, weil die Hecke bei 3 m Höhe deutlich älter als 5 Jahre sein dürfte. Zwar muss man in Nds. mit Hecken bis 3 m Höhe ohnehin nur 75 cm Grenzabstand einhalten, aber es gibt darüber hinaus gemäß § 54 Abs. 2 nach 5 Jahren einen Bestandschutz selbst für hohe Hecken, auch wenn die deutlich näher an der Grenze stehen.
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/niedersachsen_…

Gruß
smalbop

Hallo

oh wie liebe ich solche neuen Nachbarn.
Kaum in der Bude und schon wollen sie mir was.

da stimme ich dir zu…

Warum muss man denn gleich klagen?

aber hier änder ich deinen Satz mal etwas ab vlt könnte auch das helfen…

Zur gegenseitigen Nervenschonung, sucht das Gespräch

Man kann doch sicher mal mit nem Bier „rüber“ gehen und sich als ggf neuen Nachbarn vorstellen und das Thema vorsichtig ansprechen?

Mehr als Nein sagen können die ja auch nicht…

Gandalf

vielleicht hat er ja mit einer Klage Glück?
Hallo Irubis,
ich bin nicht so überzeugt, ob der UP nicht einen Richter findet, der zu seinen Gunsten urteilt.
Manchmal kann man den Eindruck haben, dass man darauf angewiesen ist, dass der Richter mit linkem statt mit rechtem Fuss aufgestanden ist.
Als Beispiel führe ich die Klage eines vor kurzem zugezogenen Anwohner der Kirche St. Wolfgang in Haundorf an. Ihm war die Glocke, die seit 500 Jahren so läutet, zu laut. Viele andere dieser Beispiele könnte man anführen. Unfassbar ist für mich, dass so ein Querulant Recht bekommt.
Gruß Michael

Schlechtes Beispiel
Hallo!

Manchmal kann man den Eindruck haben, dass man darauf
angewiesen ist, dass der Richter mit linkem statt mit rechtem
Fuss aufgestanden ist.
Als Beispiel führe ich die Klage eines vor kurzem zugezogenen
Anwohner der Kirche St. Wolfgang in Haundorf an.

Ein sehr schlechtes Beispiel. Der Kläger hat nämlich recht bekommen, weil die Glocken tatsächlich die zulässigen rechtlichen Grenzwerte für die Lautstärke überschritten haben. Man kann davon halten was man will - aber der Richter hat in diesem eben gerade nicht willkürlich entschieden, sondern sich streng an das Gesetz gehalten. Inwieweit das also ein Beispiel dafür sein soll, daß man auf die morgendlichen Gepflogenheiten des Richters angewiesen sein soll, erschließt sich mir nicht. Und warum der Fragesteller darauf hoffen soll, daß ein Richter nicht nach rechtlichen Lage entscheidet, weil ein anderer Richter streng nach der rechtlichen lage entschieden hat, ergibt keinen rechten Sinn.

Grenzwerte werden in der Regel nicht aus Lust und Laune erlassen, sondern weil der Bürger sie einfordert - was man ja auch durchaus auch am Posting des Fragesteller sieht.

Dazu eine lustige Geschichte aus meiner Zeit als Volontär:

Ein Ladeninhaber erhielt ein Bußgeldbescheid vom Landratsamt, weil die Leuchtschrift an seinem Laden zu groß war. Große Empörung beim Ladenbesitzer und in Folge auch beim Gemeinderat. Ein Protestschreiben der Gemeinde ging ans Landratsamt. Antwort des Landratsamtes: Wir setzten nur eine Verordnung um. Erlassen hatte die Verordnung - die Gemeinde, schlimmer noch: Exakt der personell gleiche Gemeinderat.

M.

Ihm war die

Glocke, die seit 500 Jahren so läutet, zu laut. Viele andere
dieser Beispiele könnte man anführen. Unfassbar ist für mich,
dass so ein Querulant Recht bekommt.
Gruß Michael

Hallo!

wir wollen uns eine DHH in Niedersachsen kaufen.

Eine DHH ist eine längerfristig risikovolle Angelegenheit. Niemals, unter wirklich keinen Umständen, würde ich soetwas kaufen. Das Leben kann zur Hölle werden.

Der Nachbar (Südwest) hat eine Hecke als Grundstücksteilung
gepflanzt, welche bereits ca. 3 m hoch ist und uns eventuell
das Sonnenlicht von der Terrasse nimmt. Können wir als
Neu-Käufer verlangen…

Das fängt ja grandios an und wird ganz sicher zur Dauerkatastrophe. Wenn Du alles drangeben willst, Deine Nerven, viel Geld, den häuslichen Frieden und vielleicht sogar die eigene Ehe und Familie, solltest Du die DHH kaufen.

Wenn man unter einem Dach lebt wie die Nachbarn in einem Doppelhaus und man kommt sich gegenseitig mit Rechten und Rechtsstandpunkten, wird man einen Dauerkleinkrieg führen und kann nur noch verlieren.

Gruß
Wolfgang

Hallo Michael,

der Richter ist Recht und Gesetz verpflichtet, seine Aufstehgewohnheiten sind dabei nicht relevant.

Zur Problemstellung gibt es klare gesetzliche Regelungen und die stehen gegen die Interessen des Hauskäufers (dem ich empfehlen würde, seinen Kaufentscheid nochmals zu überdenken) und für die Interessen der Altbewohner.

Als Beispiel führe ich die Klage eines vor kurzem zugezogenen
Anwohner der Kirche St. Wolfgang in Haundorf an. Ihm war die
Glocke, die seit 500 Jahren so läutet, zu laut. Viele andere
dieser Beispiele könnte man anführen. Unfassbar ist für mich,
dass so ein Querulant Recht bekommt.

Na ja, Querulant hin oder her, er hat deswegen Recht bekommen, weil das Glockengeläut tatsächlich Grenzwerte überschritt. Du musst bedenken, dass sich auch die Kirchen nicht in einem rechtsfreiem Raum bewegen und beileibe nicht jedes Läuten durch die Religionsfreiheit gedeckt ist. Es wird unterschieden zwischen liturgischem und weltlichem Geläute - und nur das liturgische wird von der Religionsfreiheit geschützt. Und das Läuten, um das es in diesem Fall ging, war eben ein weltliches Geläute (Zeitläuten).

Wie fändest du es, wenn statt einer Kirche eine Fabrik alle 15 Minuten mittels lauter Sirene die Zeit anzeigen würde? Würdest du das hinnehmen?

Ich muss sagen, dass ich das Urteil sehr gut finde. Nicht weil ein „Querulant“ Recht bekommen hat, sondern weil es auch aufzeigt, dass das Recht für alle gilt, auch für Kirchen.

Gruss

Iru

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Hallo,

wer schon vor dem Einzug über das Einschalten eines Anwalts nachdenkt sollte einfach den Plan verwerfen dieses Haus zu kaufen!

Ein Nachbarschaftsstreit hat immer zwei Verlierer und es ist schlimm genug wenn der Nachbar über die Jahre das Spinnen anfängt. Aber gleich mit Rechtsstreit (egal ob vor Gericht oder nur mit paragraphengespickten Briefen) in ein Haus einziehen?
Absolutes no-go!

Ladet Euch bei dem potentiellen neuen Nachbarn auf einen Kaffee ein und bringt Kuchen und Blumen mit. Nebenbei fragen, wie sehr er denn an seiner Hecke hängt, denn die würde ja schon viel Schatten machen. Wenn er nicht darauf eingeht: Tschüss.

Abgesehen davon: Eine Hecke die länger als fünf Jahre über zwei Meter hoch ist wird man nicht wegklagen können - vor allem wenn sie beim Kauf schon da war.

Viele Grüße

Lumpi

Hallo Irubis

der Richter ist Recht und Gesetz verpflichtet, seine
Aufstehgewohnheiten sind dabei nicht relevant.

Du streitest also ab, dass es z.B. einem Richter freigestellt ist, einen Zeugen für glaubwürdig/unglaubwürdig anzusehen,
dass es sehr unterschiedliche Urteile zu gleichem Sachverhalt gibt und dass bei Revision der Richter der höheren Istanz anders urteilte,
dass manche Richter bei Anwälte mehr oder weniger gefürchtet sind…

Na ja, Querulant hin oder her, er hat deswegen Recht bekommen,
weil das Glockengeläut tatsächlich Grenzwerte überschritt. Du
musst bedenken, dass sich auch die Kirchen nicht in einem
rechtsfreiem Raum bewegen und beileibe nicht jedes Läuten
durch die Religionsfreiheit gedeckt ist. Es wird unterschieden
zwischen liturgischem und weltlichem Geläute - und nur das
liturgische wird von der Religionsfreiheit geschützt. Und das
Läuten, um das es in diesem Fall ging, war eben ein weltliches
Geläute (Zeitläuten).

wetten, wenn ein Muhezin von einem Minarett geschrieen hätte, hätte sich halb Deutschland gegen den Querulanten aufgeregt

Wie fändest du es, wenn statt einer Kirche eine Fabrik alle 15
Minuten mittels lauter Sirene die Zeit anzeigen würde? Würdest
du das hinnehmen?

Wenn die Fabrik vorher da war und das Sirenengeräusch seit meinem Zuzug nicht lauter wurde, müsste ich das hinnehmen.
Dasselbe gilt doch auch für die Herrschaften, die in die Einflugschneiße eines Flugplatzes oder neben die Bahnlinie/Autobahn ziehen und dann dagegen prozessieren wollen.

Gruß
Michael

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Hallo,

Du streitest also ab, dass es z.B. einem Richter freigestellt ist, einen Zeugen für glaubwürdig/unglaubwürdig anzusehen, dass es sehr unterschiedliche Urteile zu gleichem Sachverhalt gibt und dass bei Revision der Richter der höheren Istanz anders urteilte, dass manche Richter bei Anwälte mehr oder weniger gefürchtet sind…

ich streite nichts ab; warum auch, denn ich habe keine Behauptung mit dem von dir beschriebenen Inhalt aufgestellt. Lies meine Beiträge doch einfach so, wie ich sie geschrieben habe und dichte nichts hinzu.

Gruss

Iru

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