Grundstückskauf eines Erbpachtgrundstücks bei Erbengemeinschaft

In 10 Jahren läuft ein Erbpachtvertrag aus. Der Grundstückseigentümer bietet dem Pächter oder seinen Angehörigen an, das Grundstück bereits jetzt zu sehr guten Konditionen unter Verkehrswert zu kaufen. Der Pächter kann und möchte aufgrund seines Alters (95 Jahre) die Option nicht wahrnehmen. Von seinen 3 Söhnen kann und möchte nur einer das Grundstück kaufen. Welche Rechte haben dann die beiden anderen dabei?

Hallo bernyalfi,
wenn nur ein Sohn das Grundstück kaufen möchte, muß er den Kaufpreis ja auch alleine zahlen. Nach Auflösung das Pachtvertrags müssen die anderen Angehörige bei einem vorzeitigen Verkauf auch keine Pacht mehr zahlen so daß das Grundstück sowieso frei verkäuflich wäre. Vorausgesetzt, daß der Grundstückseigentümer bei seinem Angebot bleibt. Kann mir nicht vorstellen, daß dann die beiden anderen Söhne  noch ein Anrecht haben, da es bis dato kein Eigentum war. Hoffe ich habe die Frage richtig verstanden und konnte dir helfen
Pigo

Hallo!

Gar keine Rechte ?

Frage ist wohl, was ist im Falle des Todesfalles/Erbfalles ? Muss da etwas ausgeglichen werden unter den Erben ?

Das Grundstück selbst sicherlich nicht(das verkauft ja ein Dritter), aber das Haus was draufsteht ?
Wenn Pacht ausläuft, dann muss Haus weg. Dafür gibts i.d.R. vom Grundeigentümer einen Ausgleich.

Nur um diesen Ausgleich kann es ja gehen. Aber muss dieser fiktive Wert, der nach Kauf durch einen Bruder nicht mehr anfällt, bei den zwei Brüdern irgendwie ausgeglichen werden ?
Ich seh das noch nicht so recht, wieso und warum.

MfG
duck313

Es handelt sich offenbar nicht um „Erbpacht“ sondern um ein Erbbaurecht. Die Verwendbarkeit von Antworten ist bekanntlich von der Genauigkeit der Fragen abhängig!!
Der Erwerbswillige kann vom Erbbauberechtigten als Erwerber bestimmt werden, ohne die anderen Söhne zu befragen. Denn es handelt sich nicht um irgendein Erbrecht oder ähnliches.

In 10 Jahren läuft ein Erbpachtvertrag aus. Der
Grundstückseigentümer bietet dem Pächter oder seinen
Angehörigen an, das Grundstück bereits jetzt zu sehr guten
Konditionen unter Verkehrswert zu kaufen.

Das ist doch dann ein Angebot, das man nicht ausschlagen sollte.

Man sollte sich auf jeden Fall einmal über das Erbbaurechtsgesetz informieren:

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/erbbau…

Der Pächter kann und
möchte aufgrund seines Alters (95 Jahre) die Option nicht
wahrnehmen. Von seinen 3 Söhnen kann und möchte nur einer das
Grundstück kaufen.

Dies sollte man dann mit dem Grundstückeigentümer besprechen.

Welche Rechte haben dann die beiden anderen
dabei?

Wenn sich die beiden an dem Kauf nicht beteiligen ?
Welche Rechte sollten sie denn dann überhaupt haben ?

Bei Kauf geht das Grundstück in das Eigentum des Käufers über !

Gruß Merger