Danke dir für die Antwort.
angenommen man kauft ein Grundstück. Es ist eine noch zu
vermessende Teilfläche eines großen Grundstücks und sollte
680qm groß sein. Im Vertrag steht „Der Flächeninhalt des
vermessenen Grundstücks darf nach den Angaben im
katasteramtlichen Veränderungsnachweis nicht mehr als 10qm von
der angenommenen Größe (680qm) abweichen“.
Was genau steht im Vertrag? Wie ist die noch zu vermessende
Teilfläche definiert? Der oben geschriebene Satz ist zu wenig.
Die Fläche ist nicht genau definiert:
„Der Verkäufer verkauft von o.g. Flurstück eine nach Lage und Größe amtlich erst zu vermessende in der Natur bekannte und im beigefügten Lageplan eingezeichnete Teilfläche.
Es wird verkauft eine Teilfläche von ca. 680qm (im Lageplan markiert).“
Dann kommt o.g. Satz den ich schon geschrieben hatte.
Nun ruft der
Verkäufer an und sagt, dass der Vermesser ihm gesagt hat es
werden 789 qm, also erheblich mehr als vereinbart.
Der Vermesser macht zunächst das, was in seinem Auftrag steht.
Eine Abweichung von über 100² hat irgendeinen Grund. Ich
denke, dass der Vermesser die Abweichung irgendwie erläutert
hat.
Erläutert hat es (zumindest der Verkäufer der es gesagt hat) nicht näher.
Es kann mit folgendem zusammenhängen:
Am linken Grundstücksende ist eine Einfahrt (wurde beim Straßenbau einfach gesetzt), von der laut Vertrag bei beiden Grundstücken die Hälfte zustehen soll:
„Für die Belegenheit des Eckpunktes D (ist der linke untere Punkt auf der Einfahrt) vereinbaren beide Parteien, dass die bereits hergestellte Einfahrt je hälftig zu dem vertragsgegenständlichem sowie dem benachbarten Grundstück geteilt wird.
Die Vermessung hat im übrigen entsprechend dem anliegenden Lageplan zu erfolgen.“
–> Dadurch etwa 2,7m breiter, da 40m Länge konstant bei allen.
Vorherige Käufer konnten Größe vermutlich frei wählen.
Beide
Nachbargrundstücke sind verkauft und es ist nicht damit zu
rechnen, dass einer einen Teil von betreffendem „Überhang“
abnimmt. Nur in der Länge is was machbar, sofern der Verkäufer
mitspielt.
Wie sieht das Grundstück jetzt aus? Wie soll es genutzt
werden? Ist möglicherweise die geplante Nutzung bei 680 m²
nicht möglich? Gibt es Gründe, die zusätzliche Fläche doch zu
kaufen? (Möglicherweise kann der Preis gedrückt werden.)
Das Grundstück ist wilde Graslandschaft, ist ein Baugrundstück auf dem gebaut werden soll, betrifft genauso beide Nachbargrundstücke. Inwieweit kann und darf man denn überhaupt preislich an der Stelle verhandeln!?
Nun meine Frage: Welche rechtlichen Möglichkeiten
hat man die vereinbarten 680qm zu bekommen??
Das wollte ich erst mal aussen vor lassen, damit eventuell der
Schuss nicht nach hinten losgeht.
Ich persönlich würde es ja wie folgt sehen:
Laut Vertrag erhält der Käufer 680qm der Gesamtfläche, hat der Verkäufer sich beim Angebot „verschätzt“ und bei der Vermessung kommt erheblich mehr raus, hat er Pech gehabt. Der Käufer darf auf die 680qm (plus minus evtl. vertragliche Toleranz) bestehen, auch wenn dann der Verkäufer auf etwa 100qm „sitzenbleibt“… Oder ist da meine Rechtsauffassung falsch? Der Verkäufer hätte ja vermessen können bevor ers anbietet… Oder??
Darf einfach so sehr vom Vertrag abgewichen werden??
Danke nochmal für die Antwort