Grundstückskauf - Frage zum Finanzamt

Hallo Wissende.

Wir haben gerade ein (voll erschlossenes) Baugrundstück von privat gekauft. Nun haben wir einen sehr ausführlichen Fragebogen vom Finanzamt bekommen. Uns ist der Zusammenhang der Fragen zum Grundstückskauf noch nicht ganz klar. Der Fragebogen wurde ausgefüllt mit den nötigsten Angaben zurückgeschickt. Heute haben wir einen Anruf vom Finanzamt bekommen wo nachgefragt wurde, ob wir schon in Verhandlungen mit Baufirmen stehen (was von uns bestätigt wurde). Nun wollen die Kopien von Angeboten (genauer gesagt die Angebotspreise) sehen.
Was bitte hat das mit dem Grundstückskauf zu tun? Tatsache ist, dass wir ein unbebautes Grundstück gekauft haben und das (selbstverständlich) bebauen wollen. Allerdings erst in ein paar Monaten. Warum will das Finanzamt wissen ob wir schon eine Baufirma haben? Hat das vielleicht Einfluss auf die Grunderwerbssteuer (die noch aussteht)? Wenn ja, in wie fern hat das Auswirkungen?

Fragende Grüße,
Bernd

Hallo

(was von uns bestätigt wurde). Nun wollen

die Kopien von Angeboten (genauer gesagt die Angebotspreise)
sehen.
Was bitte hat das mit dem Grundstückskauf zu tun? Tatsache
ist, dass wir ein unbebautes Grundstück gekauft haben und das
(selbstverständlich) bebauen wollen. Allerdings erst in ein
paar Monaten. Warum will das Finanzamt wissen ob wir schon
eine Baufirma haben? Hat das vielleicht Einfluss auf die
Grunderwerbssteuer (die noch aussteht)? Wenn ja, in wie fern
hat das Auswirkungen?

wenn ihr das Grundstück innerhalb einer Zeit ( weiss ich leider nicht) bebaut zahlt ihr Steuer auch auf das Haus!!! Lohnt wahrscheinlich noch ne Weile zu warten…

LG
Mikesch

Fragende Grüße,
Bernd

wenn ihr das Grundstück innerhalb einer Zeit ( weiss ich
leider nicht) bebaut zahlt ihr Steuer auch auf das Haus!!!

Grundstückskauf und Hausbau sind zwei völlig getrennte Rechtsgeschäfte. Deswegen wird auf den Hausbau keine Grunderwerbssteuer fällig.

Was bitte hat das mit dem Grundstückskauf zu tun?

Nichts.

paar Monaten. Warum will das Finanzamt wissen ob wir schon
eine Baufirma haben? Hat das vielleicht Einfluss auf die
Grunderwerbssteuer (die noch aussteht)?

Nein, nicht auf die Grunderwerbssteuer, sondern auf die später fällige Grundsteuer. Dazu wird der Einheitswert vom FA bestimmt und der ist u.a. auch von dem Haus, dass Ihr bauen werdet, abhängig.

Servus,

es gibt keine bestimmte Zeit dafür. Es kommt darauf an, wer welche Leistung genau erbringt und wofür genau die Gegenleistung des Erwerbers erbracht wird. Gegenstand der Grunderwerbsteuer ist immer der Erwerb des Grundstücks, und das Haus, wenn es draufsteht, gehört da halt dazu. Wenn mit entsprechenden Seiltänzereien eine artifizielle Trennung hergestellt wird, oder wenn irgendein ausgedachter Zeitpunkt des Erwerbs herbeiformuliert wird, der nicht dem wirtschaftlichen Erwerbsvorgang entspricht, kann der Eindruck entstehen, die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer sei irgendwie davon abhängig, wie lang das Grundstück ohne Haus daliegt. Das stimmt aber nicht, ich empfehle Lektüre des Gesetzes.

Schöne Grüße

MM

Grundstückskauf und Hausbau sind zwei völlig getrennte
Rechtsgeschäfte. Deswegen wird auf den Hausbau keine
Grunderwerbssteuer fällig.

Stimmt,
wenn das Grundstueck nicht im Zusammenhang des folgenden Hausbaues gekauft wurde. Den Zusammenhang bestimmt das Finanzamt.
Gruss Helmut

Die Fragen des Finanzamtes beziehen sich ersteinmal auf den zeitlichen Zusammenhang des Grundstückkaufes und der Bauträgerverhandlungen. Liegen die Zeiträume zu dicht beieinander schnell eine Steuerumgehung vermutet. Die Grunderwerbsteuer wird dann auch für das Haus fällig, da das Finanzamt eine Leistungserbringung durch den Bauträger (sei es auch nur die „interne“ Vermittlung des Grundstücks /oder Absprachen zwischen den Verkäufer und BT) unterstellen kann.

Um Grunderwerbsteuer zu sparen war es häufig Praxis des Bauträgers, Neubauvorhaben, bzw. -objekte zu verkaufen und gleich eine Grundstück an der Hand zu haben dessen Eigentümer ein Dritter ist(war). Dadurch hat der Bauträger die Grunderwerbseuer gespart die er bei einem Kauf & Wiederverkauf hätte zahlen müssen und hatte gleichzeitig die Idee, diese ebenfalls dem Käufer zu sparen (nicht ohne Eigennutz).
Die Finanzämter sind aber nicht dumm und unterstellen bei ungünstigem zeitlichem Ablauf und fehlender Belegung einen Gesamterwerb (Haus und Grundstück) auf den dann die Grunderwerbssteuer anfällt. Hier kann eine Belegführung, wie der Grundstückskauf zustande gekommen ist und wie die genaue zeitliche Abfolge der Vertragsverhandlungen (mit Grundstücksbesitzer und mit dem BT) vor Schaden schützen.
In diese Falle sind schon einige Neubauplaner getappt.