Hallo,
man stelle sich vor, Frau X kauft ein Grundstück mit Haus. Das Grundstück ist begrenzt durch Zäune und Hecken. Auf Nachfrage (vor dem Kauf), wo die Grenzen langgehen, antwortet Verkäufer Herr Y, dass die Zaunbegrenzung auch den offiziellen Begrenzungen entsprechen.
Der Kaufvertrag wird geschlossen. Im Vertrag steht „gekauft wie gesehen“ sowie, dass es sich um Flurstück XY handelt. Im Kaufvertrag ist eine Flurkarte einsehbar, die jedoch keine genauen Umringsbemaßungen enthält.
Nach dem Kauf beantragt Frau X die Karte mit Umringsbemaßung beim Kataster- und Vermessungsamt (vorher durfte sie das nicht, da ihr nur als Besitzerin Auskunft hierüber gegeben werden kann). Es stellt sich heraus, dass die Grenzen falsch gesetzt sind und 60qm Grundstücksfläche, die im Moment innerhalb ihrer Begrenzung liegen eigentlich dem Nachbarn gehören. Ganz besonders ärgerlich ist diese Tatsache, weil die Grundstücksfläche ein besonderes Kaufkriterium für Frau X war, da nun ca. 1/4 der Spielfläche ihrer Kinder wegfallen sowie die Grundwasserquelle an die Nachbarn verloren geht, die vorher vom Verkäufer Herrn X besonders angepriesen wurde.
Wir verhält sich das Problem rechtlich? Kann Frau X den Herrn Y wegen der fehlenden Quadratmeter sowie dem Verlust der Grundwasserquelle belangen? Handelt es sich hier um Betrug? Wer kommt hier für den Schaden auf für den Fall, dass Herr Y es tatsächlich nicht gewusst haben sollte, weil es ihm bereits vielleicht schon mit falschen Angaben verkauft wurde? Hätte er nicht auch schon die Pflicht gehabt, sich über die Grundstückgrenzen zu informieren?
Wie seht ihr diesen Fall?
Viele Grüße
Unverständlich,das Kataster ist öffentlich und jedermann kann daraus Auskunft (Auszüge) erhalten.Sofern man nicht Eigentümer ist,werden dabei personenbezogene Daten aus der sogenannten Flurkarte entfernt.
Da man für die Eintragung ja ohnehin schon einen Notar bezahlt hat,wäre der ja wohl der richtige Ansprechpartner.
Hallo
Unverständlich,das Kataster ist öffentlich und jedermann kann
daraus Auskunft (Auszüge) erhalten
Sofern man nicht Eigentümer
ist,werden dabei personenbezogene Daten aus der sogenannten
Flurkarte entfernt.
Im Katasterplan kann man sich Auszüge kaufen, ob man sie lesen kann, steht auf einem anderen Blatt. Es stehen darin aber heutzutage keine Eigentumsverhältnisse mehr, die finden sich rechtsverbindlich nur im Grundbuch. (Mag sein, dass das in manchen Ländern noch anders ist.)
Das Grundbuch - einschließlich der Flurstücknummern, Grunddienstbarkeiten, öffentlichen Lasten, Eigentumsverhältnisse und Grundstücksgrößen - kann man nur bei berechtigtem Interesse einsehen, welches aber auf jeden Fall gegeben ist für einen vom Verkäufer entsprechend bevollmächtigten Kaufinteressenten.
Da man für die Eintragung ja ohnehin schon einen Notar bezahlt
hat,wäre der ja wohl der richtige Ansprechpartner.
Wenn hier (außer den Vertragspartnern) jemand einen Bock geschossen hat, dann der Notar, der in der Tat solche Widersprüche abprüfen und die Parteien darüber aufklären muss, damit auch wirklich das beiderseits gewollte beurkundet wird - dafür bekommt er seine Gebühren. Und er ist haftpflichtversichert. Bei der Summe, um die es geht, würde ich mir daher anwaltlichen Rat holen.
Gruß
smalbop
Hi,
welche Pflichten soll der Notar verletzt haben?
Hi,
(vor dem Kauf), wo die Grenzen langgehen, antwortet Verkäufer
Herr Y, dass die Zaunbegrenzung auch den offiziellen
Begrenzungen entsprechen.
das ist blöd, denn außer dem Kataster-/Vermessungsamt und ÖBVIs darf das in Deutschland niemand (also eine Feststellung treffen WO die Grenzen sich befinden)!
werden kann). Es stellt sich heraus, dass die Grenzen falsch
gesetzt sind und 60qm Grundstücksfläche, die im Moment
innerhalb ihrer Begrenzung liegen eigentlich dem Nachbarn
gehören.
Waren die Grenzsteine falsch gesetzt oder waren keine da oder waren welche da und der Zaun war einfach falsch gezogen?
die Grundwasserquelle an die Nachbarn verloren geht, die
vorher vom Verkäufer Herrn X besonders angepriesen wurde.
Wir verhält sich das Problem rechtlich? Kann Frau X den Herrn
Y wegen der fehlenden Quadratmeter sowie dem Verlust der
Grundwasserquelle belangen?
wegen fehlenden Quadratmeter sicherlich nicht, denn wenn das Flurstück vorher X m² hatte, hatte es die nach der Vermessung auch noch. Dass der Zaun falsch steht hat nichts mit der rechtmäßigen Fläche zu tun! Es wurden X m² verkauft und dafür ein entsprechender Verkaufspreis bezahlt!
Wer kommt hier für den Schaden auf für den Fall, dass Herr Y
es tatsächlich nicht gewusst haben sollte, weil es ihm bereits
vielleicht schon mit falschen Angaben verkauft wurde? Hätte er
nicht auch schon die Pflicht gehabt, sich über die
Grundstückgrenzen zu informieren?
Eine Pflicht sein Grundstück vermessen zu lassen und jeden Grenzpunkt auch in der Örtlichkeit zu markieren gibts meines Wissens in D nicht mehr.
Interessant wird es aber beim Rest, wobei ich hier zu einem Fachanwalt gehen würde.
Hallo
welche Pflichten soll der Notar verletzt haben?
evtl. aus § 17 Beurkundungsgesetz?
Aber das ist ja ausdrücklich nur eine Möglichkeit („wenn“), die ein Anwalt anhand sämtlicher vorhandener Unterlagen prüfen sollte.
Gruß
smalbop
Hallo virginiapool,
sowie
die Grundwasserquelle an die Nachbarn verloren geht, die
vorher vom Verkäufer Herrn X besonders angepriesen wurde.
Gibt es für diese Grundwasserquelle ein entsprechendes Wasserrecht? Ansonsten kann ein Streit darum zum Schuß werden, der nachhinten los geht. (Ich hab es schon erlebt, daß jemand, der eine Entschädigung wollte, den Brunnen zuschütten musste.)
Wie seht ihr diesen Fall?
Meine ganz persönliche Meinung: Dem Nachbarn - vielleicht auch gegen einen etwas höheren Preis - die nötigen 60 m² abkaufen.
Gruß
Jörg Zabel