Danke, so wird es sein. Und ändert sich etwas an der
Sachlage/Strategie, wenn es dabei um mehrere Grundstücke geht
(mit demselben Bauträger), die verkauft werden sollen?
Zumindest das Gewissen kann man wohl knicken, da es sich bei
dem Verkäufer um eine Firma handelt
.
Ich frage mich nur, warum sie den Bauträger nicht einfach in
den Kaufvertrag aufnehmen, sondern uns vorher dazu bewegen
wollen, einen Vertrag mit dem Bauträger abzuschließen.
Grüße muddle
Erst mal müssen wir die Begrifflichkeiten klar stellen. Ein Bauträger ist ein Unternehmen, dass auch Inhaber des Grundstückes ist. Dies ist in Deinem Fall wahrscheinlich nicht so. Also handelt es sich um ein Kaufvertrag mit Baubindung. Diese Vertragskonstruktion ist nur rechtssicher umzusetzen, wenn dies notariell vereinbart ist. Scheinbar soll dies hier nicht so sein. Behelfsweise wird erst ein Werkvertrag geschlossen und dann das Grundstück verkauft. Manchmal wird noch behauptet, dass diese Konstruktion die Grunderwerbssteuer auf das Haus spart, was nicht hinreichend gesichert ist.
Wenn Du also den Werkvertrag unterschriebst, kannst Du das Grundstück kaufen und die Firma will bauen. Ich habe diese Konstruktion mitunter zerschlagen, indem ich den Werkvertrag gekündigt habe, was nach Werkvertragsrecht möglich ist. Hier ist dann der Vertragstext entscheidend, wie und welche Schadensersatzsummen vereinbart sind.
Wenn Du unbedingt das Grundstück kaufen und nicht mit der Firma bauen magst, ist sehr genau zu prüfen, ob und welcher Schadensersatz vereinbart ist und wann dieser fällig wird.
Aus meiner Erfahrung sind diese Vertragswerke eher stümperhaft und nicht rechtssicher und deshalb stehen die Chancen nicht schlecht mit einer verhältnismäßig geringen Entschädigung davon zu kommen.
Besorge Dir die Verträge und lasse diese von einem Anwalt prüfen. Das kostet allerdings das Anwaltshonorar.