Grundstückskauf mir vorgeschriebenem Haus

Hallo,

wir wollen ein Grundstück kaufen und hatten auch schon einen Kaufvertragsentwurf, der soweit ok war. Nun möchte der Verkäufer plötzlich, dass auf dem Grundstück ein Haus mit einer bestimmten Firma (und auch noch ein bestimmtes Modell) gebaut wird.
Wir wollten uns aber die Firma und das Haus (entsprechend bestimmten örtlichen Vorgaben) selbst aussuchen …das günstigste Angebot eben.
Haben wir nun wirklich nur die Möglichkeit, auf dieses „Kopplungsgeschäft“ einzugehen oder auf das Grundstück zu verzichten? Und müssten wir dann Grunderwerbssteuer auf Haus + Grundstück zahlen?

Danke für eure Antworten
muddle

Hi muddle,

wenn Du ein Grundstück kaufst, kaufst Du ein Grundstück. Sollte Dir anschließend einfallen, gar kein Haus zu bauen, bekämst Du zwar Ärger mit der Gemeinde, den Verkäufer jedoch geht das nichts an. Da will Dich jemand über den Tisch ziehen.

Gruß Ralf

Hallo,

es gibt diese Konstellation durchaus und sie ist auch vollkommen legal. D.h. eine Projektentwicklungsgesellschaft oder ein Bauträger kaufen von einer Gemeinde oder einem Privatmann ein großes Areal und übernehmen dann die komplette Vermarkung und Erschließung. Zur Auswahl stehen dann eben nur Haustypen des Anbieters. Da wir in Deutschland Vertragsfreiheit haben, spricht auch nichts dagegen. Du musst das Grundstück nicht kaufen, wenn Du keinen Haustyp des Anbieters bauen willst, er muss das Grundstück nicht verkaufen, wenn Du mit den Konditionen nicht einverstanden bist. Niemand wird zu etwas gezwungen.
Du musst dich eben nur entscheiden, ob Du unbedingt genau dieses Grundstück willst, und zwar zu den Konditionen des Anbieters, oder ob Du dir ein anderes Grundstück suchst, wo dir die Konditionen genehmer sind.

Du kannst ja auch von DC nicht erwarten, dass sie dir einen Wagen mit BMW-Felgen und VW-Emblem verkaufen.

Gruß vom Wiz

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Mach es dir da mal nicht so einfach! Es kommt schliesslich immer darauf an, was im Vertrag steht. Und dieser wird immer VORHER verlesen/gelesen. Das heisst, man kann vorher reagieren, indem man einfach von diesem Kauf absieht.
Gruß, Timo

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zur Erinnerung:
Hi Timo,

wir wollen ein Grundstück kaufen und hatten auch schon einen Kaufvertragsentwurf

Gruß Ralf

Hi Timo,

wir wollen ein Grundstück kaufen und hatten auch schon einen Kaufvertragsentwurf

Gruß Ralf

Moin Ralf.
Ein Entwurf ist noch lange kein fertiger Vertrag. Es kann noch einiges geändert werden, was wohl in diesem Fall passiert ist. Wäre der Vertrag schon unterschrieben worden, wäre das was anderes. Nun kam eine Klausel dazu und Sie haben jetzt die Möglichkeit zurückzutreten, oder dieses Grundstück zukaufen, wenn es das unbedingt sein soll.
Gruß, Timo

Hi Timo,

Ein Entwurf ist noch lange kein fertiger Vertrag.

ein Entwurf, der einen Grundstückskauf beschreibt, wandelt sich zum Vertrag, mit dem noch ein Haus dazu gekauft wird? Wenn Dir das nicht komisch vorkommt, musst Du der Verkäufer sein.

Es kann noch
einiges geändert werden, was wohl in diesem Fall passiert ist.

Wie es aussieht, wurde diese Änderung einseitig vorgenommen. Wenn Dir das nicht komisch vorkommt…

Gruß Ralf

Dein Verkäufer hat mit einem Hausanbieter eine Provision vereinbart, die Dein Verkäufer erhält, wenn er das Grundstück mit einer Baubindung verkauft. Frage Deinen Verkäufer direkt, wie hoch die Provision ist und biete an, diese Provision als Mehrkaufpreis zu zahlen. Meistens handelt es sich um 3 % der Bausumme. Allein durch die Grunderwerbssteuer und ein preiswerteres Bauunternehmen kannst Du dies ausgleichen. Der Verkäufer verkauft und nicht das Bauunternehmen. Erinnere den Verkäufer an sein Gewissen und leg einen Tausender drauf.

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Danke, so wird es sein. Und ändert sich etwas an der Sachlage/Strategie, wenn es dabei um mehrere Grundstücke geht (mit demselben Bauträger), die verkauft werden sollen? Zumindest das Gewissen kann man wohl knicken, da es sich bei dem Verkäufer um eine Firma handelt :wink:.
Ich frage mich nur, warum sie den Bauträger nicht einfach in den Kaufvertrag aufnehmen, sondern uns vorher dazu bewegen wollen, einen Vertrag mit dem Bauträger abzuschließen.

Grüße muddle

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Danke, so wird es sein. Und ändert sich etwas an der
Sachlage/Strategie, wenn es dabei um mehrere Grundstücke geht
(mit demselben Bauträger), die verkauft werden sollen?
Zumindest das Gewissen kann man wohl knicken, da es sich bei
dem Verkäufer um eine Firma handelt :wink:.
Ich frage mich nur, warum sie den Bauträger nicht einfach in
den Kaufvertrag aufnehmen, sondern uns vorher dazu bewegen
wollen, einen Vertrag mit dem Bauträger abzuschließen.

Grüße muddle

Erst mal müssen wir die Begrifflichkeiten klar stellen. Ein Bauträger ist ein Unternehmen, dass auch Inhaber des Grundstückes ist. Dies ist in Deinem Fall wahrscheinlich nicht so. Also handelt es sich um ein Kaufvertrag mit Baubindung. Diese Vertragskonstruktion ist nur rechtssicher umzusetzen, wenn dies notariell vereinbart ist. Scheinbar soll dies hier nicht so sein. Behelfsweise wird erst ein Werkvertrag geschlossen und dann das Grundstück verkauft. Manchmal wird noch behauptet, dass diese Konstruktion die Grunderwerbssteuer auf das Haus spart, was nicht hinreichend gesichert ist.

Wenn Du also den Werkvertrag unterschriebst, kannst Du das Grundstück kaufen und die Firma will bauen. Ich habe diese Konstruktion mitunter zerschlagen, indem ich den Werkvertrag gekündigt habe, was nach Werkvertragsrecht möglich ist. Hier ist dann der Vertragstext entscheidend, wie und welche Schadensersatzsummen vereinbart sind.

Wenn Du unbedingt das Grundstück kaufen und nicht mit der Firma bauen magst, ist sehr genau zu prüfen, ob und welcher Schadensersatz vereinbart ist und wann dieser fällig wird.

Aus meiner Erfahrung sind diese Vertragswerke eher stümperhaft und nicht rechtssicher und deshalb stehen die Chancen nicht schlecht mit einer verhältnismäßig geringen Entschädigung davon zu kommen.

Besorge Dir die Verträge und lasse diese von einem Anwalt prüfen. Das kostet allerdings das Anwaltshonorar.

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