Hallo! Hier sind ja echt viele die mächtig was auf dem Kasten haben. So hoffe ich auch Meinungen zu meinem Problem zu finden.
Ich möchte ein Grundstück kaufen. Dabei gibt es 2 Eigentümer. Grundstück ist 55/64 Anteile vom Verkäufer sowie 9/64 vom MIndereigentümer aufgeteilt. Zudem ist im Notarvertrag festgehalten, dass der 55Anteile Eigentümer das darauf befindliche Haus Allein nutzen kann. Der 9 Anteilseigentümer die Gartenlaube. Beide haben Mitbenutzungssrechte aller dem gemeinschaftlichen Gebrauch dienenden Einrichtungen und Anlagen.
Der 55Anteilseigentümer steht unter Betreuung. Und ist gegen einen Verkauf. Der Betreuer will das Grundstück aber verkaufen, weil wohl Schulden vorhanden sind.
Jetzt die Latte an Fragen:
- Darf der Betreuer das Grundstück gegen den Willen des Betreuten verkaufen? Wenn ja, wie? Muß es da ärztliche Atteste geben oder reichen Schulden?
- Kann man einzelne Anteile erwerben? Also falls einer der Eigentümer nicht verkaufen will.
- Wird unterschieden zwischen dem Grundstück als Land. Also der Fläche? Und dem darauf befindlichen Bebauungen, dem Haus und der Laube? Das heißt, wenn ich ein Grundstück kaufe, ist dann immer alles zusammen?
- Und wie verhält es sich mit den Nutzungsrechten? Sind die völlig eigenständig zu den Eigentumsrechten? Wenn man das Grundstück im ganzen erwirbt erlöschen die Nutzungsrechte oder? Was aber, wenn man nur Anteile von einem Eigentümer kauft? Wenn ich die 55 Anteile kaufe von dem der das Haus als Alleineigentümer nutzt, was gehört mir dann? 55 Anteile vom Grundstück und 100% vom Haus? Oder vom Ganzen nur 55 Anteile. Und somit würden dem anderen Eigentümer dann noch 9 Anteile vom Haus gehören?
- Gibt es einen Weg, wie man die 9 Anteile von dem Mindereigentümer aus dem Grundstück rechnen kann? Oder gibts nen Plan wo die liegen? Ich würde ja jetzt vermuten, dort wo die Laube ist, die im zur Nutzung überlassen wurde.
- Sollten mehrere Eigentümer in einem Grundstück sein, was muß beachtet werden? Kann ein Eigentümer alles bestimmen z.B. Gartenpflanzung oder Hausumbau? Oder muß der andere Mindereigentümmer zu allem sein ok geben?
Ich hoffe das zumindest auf einzelne Fragen jemand ne Antwort weiß. Ich bin mit meinem Latein am Ende.
Gruß und Dank, Tino.
