Grundstückskauf: Reservierung der Katze im Sack?

Hallo,

man nehme an, ein Neubaugebiet wird über eine Wohnungsbaugesellschaft und einen Vermarkter verwaltet/angeboten, die zusätzlich zum B-Plan weitere Auflagen zur Gestaltung etc. machen. Dies ist grundsätzlich positiv zu sehen, da es auf eine harmonische Gestaltung des Wohngebiets zielt.

Der Vermarkter zieht bei Reservierung 1000€ Optionierungsgebühr ein, damit das Grundstück nicht weiter angeboten wird. Ca. einen Monat später käme der Kaufvertrag von einem Notar, bei Grundstückskauf werden die 1000€ erstattet. Bestandteil des Kaufvertrags ist auch eine Gebäudeskizze, in der man bereits grob festlegen muss, wie das Gebäude ausschauen wird. Nimmt man das Grundstück nicht, sind die 1000€ verloren.

Der Interessent möchte natürlich im Vorfeld wissen, worauf er sich einlässt, damit die 1000€ nicht ggf. aufgrund nicht tragbarer Vertragsinhalte (z.B. Vorschriften zur Gestaltung des Gebäudes/des Grundstücks) futsch sind.
Der Vermarkter stellt jedoch auch auf Anfrage keinen Mustervertrag zur Verfügung.
Wie ist diese Vorgehensweise zu bewerten?

Danke für eure Hinweise und Einschätzungen!

Wie ist diese Vorgehensweise zu bewerten?

Man muß sich nicht alles gefallen lassen.

unseriös

Hallo,

Der Interessent möchte natürlich im Vorfeld wissen, worauf er
sich einlässt, damit die 1000€ nicht ggf. aufgrund nicht
tragbarer Vertragsinhalte (z.B. Vorschriften zur Gestaltung
des Gebäudes/des Grundstücks) futsch sind.
Der Vermarkter stellt jedoch auch auf Anfrage keinen
Mustervertrag zur Verfügung.
Wie ist diese Vorgehensweise zu bewerten?

Hilft da vllt. ein Einblick in den Bebauungsplan/Bauvorschriften der Stadt?

Ansonsten unseriös und nur auf Gebührenschneiderei bedacht.

Gruß:
Manni

Hallo,

der B-Plan ist bekannt, daran sich zu halten kein Problem. Wie gesagt gibt es seitens der Vermarkter weitere Auflagen, um ein besonders harmonisches Wohnquartier zu schaffen (z.B. einheitliche Baustile mediteran, modern, klassisch je nach Straßenabschnitt).
Daher ist auch die Gebäudeskizze (alle vier Außenansichten) Bestandteil des Kaufvertrags.

Ansich eine gute Idee, die bereits fertig gestellten Bauabschnitte sehen gut aus.

Unschön ist halt, dass man den Kaufvertrag nicht zu Gesicht bekommt, bevor man die 1000€ Optionsgebühr zahlt.

Vielleicht klingelt der Interessent am Pfingstwochenende mal bei zukünftigen Nachbarn an? Trotzdem ist dem Interessent die Vorgehensweise der Vermarkter unverständlich.

Hallo,

Unschön ist halt, dass man den Kaufvertrag nicht zu Gesicht
bekommt, bevor man die 1000€ Optionsgebühr zahlt.

Dann ist sicherlich ein „Pferdefuß“ darin versteckt:wink:

Gruß:
Manni

Der Interessent hat sich bei der freundlichen Rechtsabteilung des Flächenentwicklers erkundigt, die hinter der Sache stecken. Der bisherige Kontakt lief immer nur über die Vermarkter.

Keiner der bisher knapp 50 Bauherren im Neubaugebiet hat sich bislang an dieser Vorgehensweise gestört - so seine Aussage.

Keiner der bisher knapp 50 Bauherren im Neubaugebiet hat sich
bislang an dieser Vorgehensweise gestört - so seine Aussage.

Hallo,
man koennte ja mal einen von denen interviewen, wie es ablief, ob man evtl sogar mal in den frueheren Vertrag sehen duerfe. Und wenn nicht, es gibt weitere zum Fragen.
Wegen der Grunderwerbssteuer waere es sinnvoll, aus Grundstuecks-und Hauskauf zwei Vorgaenge mit zeitlichem Abstand zu machen.
Gruss Helmut